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Heppenheim (ots/Polizeipräsidium Südhessen) – Ein 37-Jähriger muss sich nach seiner vorläufigen Festnahme und einer Wohnungsdurchsuchung am Dienstag (12.9.) wegen des Verdachts des Handels mit Betäubungsmitteln in einem Verfahren strafrechtlich verantworten. Aufgrund von Erkenntnissen der Heppenheimer Kriminalpolizei bestand der Verdacht, dass der Heppenheimer einen schwunghaften Handel mit Rauschgift aus seiner Wohnung heraus betreiben würde. Ermittlungen erhärteten diesen Verdacht und mündeten schließlich in einen Beschluss zur Wohnungsdurchsuchung, die durch die Staatsanwaltschaft Darmstadt beim Amtsgericht beantragt wurde. Bei dem Einsatz am frühen Dienstagmorgen nahmen die Polizeikräfte den Beschuldigten fest und stellten in seinem Anwesen circa 100 Gramm Haschisch, LSD Trips, 9.200 Euro mutmaßliches Drogengeld, ein Reizstoffsprühgerät sowie weiteres Beweismittel, das den Verdacht des Handels mit Betäubungsmitteln erhärtete.

Nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen kam der 37-Jährige wieder auf freien Fuß.