Kreis Bergstraße (kb) -Aufgrund von notwendigen Restarbeiten an den Widerlagen am Brückenbauwerk der Eisenbahnunterführung, wird die Bundesstraße 460 (Lorscher Straße) in der Zeit vom 20. Juli 2020 bis voraussichtlich 31. Juli 2020 zwischen der Neckarstraße und der Weiherhausstraße nur in Fahrtrichtung Lorsch befahrbar sein.

Die Umleitungen für die Fahrtrichtung Heppenheim-Innenstadt (Bundesstraße 3) sind ausgeschildert und erfolgen über die Tiergartenstraße und die Bürgermeister-Metzendorf-Straße sowie über die Bürgermeister-Kunz-Straße.