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Heppenheim (ots/Polizeipräsidium Südhessen) – Am frühen Montagmorgen (18.7.22) kam es in einem Mehrparteienhaus in der Blütenstraße zu einem Wohnungsbrand (wir haben berichtet). Gegen 3.22 Uhr waren der Rauch sowie die Flammen bemerkt und die Rettungsleitstelle alarmiert worden.

Ein Übergreifen des Brandes auf angrenzende Wohnungen konnte durch die zügigen Löscharbeiten der Feuerwehr verhindert werden. Dennoch sind nach derzeitigem Kenntnisstand drei Wohnungen nicht bewohnbar. Die Wohnungsinhaber kommen zunächst bei Verwandten unter. Die Gesamtschadenshöhe dürfte sich nach vorsichtigen Schätzungen auf rund 200.000 Euro belaufen.

Entgegen der Erstmeldung kamen zwei der Hausbewohner, darunter die 73-jährige Wohnungsinhaberin, infolge einer Rauchgasvergiftung, in umliegende Krankenhäuser. Alle anderen Bewohner des Hauses wurden noch vor Ort ärztlich versorgt und konnten im Anschluss entlassen werden.

Das Kommissariat 10 in Heppenheim hat die Ermittlungen zur Brandursache übernommen. Nach ersten Erkenntnissen kann in diesem Zusammenhang ein fahrlässiges Handeln im Umgang mit einer Zigarette als Ursache nicht ausgeschlossen werden.