Heidelberg / Edingen-Neckarhausen (ots/Polizeipräsidium Mannheim) – Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim:

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg wurden Haftbefehle gegen einen 20-jährigen, einen 21-jährigen, sowie zwei 23-jährige Männer erlassen.

Drei der vier Tatverdächtigen sollen am Montag, den 24.12.2018 im Zeitraum von 17 bis 22 Uhr eine Fensterscheibe eines Anwesens im Heidelberger Grenzhof eingeworfen und sich so Zutritt verschafft haben. Sodann sollen die Täter mehrere elektronische Geräte sowie Bargeld und Schmuck im Wert von 1.500 EUR entwendet haben.

Aufgrund der geführten Ermittlungen der Kriminalpolizei Heidelberg konnten Durchsuchungsbeschlüsse gegen zwei Verdächtige erwirkt werden. Bei der Durchsuchung der Wohnung des 21- und 23-Jährigen am 10.01.2019 konnten diese festgenommen werden. Zudem wurde Diebesgut sichergestellt. Beide albanische Staatsangehörige wurden noch am selben Tag der Ermittlungsrichterin beim Amtsgericht Heidelberg vorgeführt. Diese erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg Haftbefehl. Anschließend wurden die Verdächtigen in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

Bei den Durchsuchungsmaßnahmen konnte zudem bei einem weiteren 23 Jahre alten albanischen Mitbewohner Diebesgut sichergestellt werden. Dieser wurde ebenfalls vorläufig festgenommen und am 11.01.2019 der Ermittlungsrichterin beim Amtsgericht Heidelberg vorgeführt, die auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg Haftbefehl erließ.

Ein 20-jähriger Mittäter konnte am 15.01.2018 bei einer Personenkontrolle festgenommen werden, da er Diebesgut aus dem Einbruch am 24.12.2018 mit sich führte. Am 16.01.2019 wurde der Tatverdächtige der Ermittlungsrichterin beim Amtsgericht Heidelberg vorgeführt, die auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg Haftbefehl erließ.

Ob die Beschuldigten für weitere Taten verantwortlich sind, ist Gegenstand der Ermittlungen. Diese dauern noch an.