Heidelberg (ots/Polizeipräsidium Mannheim) – Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim:

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg wurde durch das Amtsgericht Heidelberg Untersuchungshaftbefehl gegen einen 25-jährigen Mann aus Algerien erlassen. Dieser steht im dringenden Verdacht, einen räuberischen Diebstahl in Heidelberg und weitere Diebstähle in verschiedenen Kaufhäusern in Mannheim, Heidelberg und Karlsruhe begangen zu haben. Zudem steht er im Verdacht einer Beleidigung und einer Körperverletzung in Karlsruhe. Alternativvorschlag: Zudem ist er einer Beleidigung und einer Körperverletzung in Karlsruhe verdächtig.

Der Mann soll am Dienstagmittag, 26. Februar 2018, gegen 18.20 Uhr in einem Kaufhaus am Heidelberger Bismarckplatz Parfum im Wert von rund 60 Euro entwendet haben. Der 25-Jährige habe daraufhin das Kaufhaus, ohne zu bezahlen, verlassen. Anschließend wurde er von den Detektiven angesprochen und aufgefordert, ihnen ins Büro zu folgen. Daraufhin soll sich der Tatverdächtige sehr aggressiv verhalten haben und mehrfach versucht haben, sich loszureißen. Zudem habe er einen Detektiv geschubst und versucht, diesen zu schlagen.

Bereits zuvor soll der Beschuldigte seit November 2018 fünf Eigentumsdelikte begangen haben. In einem Fall habe er nach seiner Festnahme einen Polizeibeamten beleidigt. Im Nachgang eines Ladendiebstahls am 12. November 2018 soll der Tatverdächtige bei seiner Rückkehr in die Asylbewerberunterkunft einen Wachmann geschlagen und in den Finger gebissen haben.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg wurde Untersuchungshaftbefehl gegen den Tatverdächtigen erlassen. Er wurde nach der Vorführung bei der Haft- und Ermittlungsrichterin und Eröffnung des Haftbefehls in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft Heidelberg und Polizeirevier HD-Mitte dauern an.