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Der mittelfristige Ergebnis- und Finanzplan 2025 – 2029 der Stadt Viernheim sieht im Jahr 2028 eine drastische Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B um 500 Prozentpunkte von 765 auf 1265 vor. Dies entspricht einer Erhöhung um 65%!

 
Diese Erhöhung würde alle Bürger Viernheims treffen, Immobilienbesitzer als auch Mieter!
Nachdem die Grundsteuer bereits in 2025 deutlich erhöht wurde soll nun in 2028 der nächste städtische Griff in den Geldbeutel der Bürger kommen?
 
Eine erneute Grundsteuererhöhung in 2028 lehne ich als WGV-Stadtverordneter ab!
Gegen die Grundsteuererhöhung in 2025 habe ich bereits gestimmt!
 
Im Haushaltsjahr 2026 können aus dem Zahlungsmittelzufluss aus laufender Verwaltungstätigkeit die Zahlungen für die ordentliche Tilgung der Kredite nicht mehr geleistet werden. Nur durch verbleibende ungebundene Liquidität kann ein Haushaltsausgleich noch erreicht werden. Zum Ende des Haushaltsjahres 2026 werden die freien liquiden Mittel aufgebraucht sein.
 
In Anbetracht der offensichtlich dramatischen Haushaltslage der Stadt Viernheim ergeben sich wichtige Fragestellungen:
 
                Enthält die gegenwärtige Ergebnis- und Finanzplanung noch Risiken?
 
                Sind die Investitionen für das Vorhaben Nordweststadt II wie der Ausbau des Kreisels Wormser Straße und zusätzliche Kitas in 
                der Planung berücksichtigt?
 
                Sind bei diesen Bauvorhaben auch zukünftige Aufwendungen abgedeckt wie z. B. Instandhaltung der Infrastruktur,
                Betreiben der Kitas (durch entsprechende Erträge bzw. zusätzliche Steuereinnahmen)?
 
Die schleppende Vermarktung der Wohnimmobilien im Geschosswohnungsbau von Bannholzgraben II und Franklin zeigt, 
dass gegenwärtig Bauvorhaben keine Selbstläufer, sondern mit Risiken behaftet sind.
Warum stellt die Stadt Viernheim den Bürgern keine finanziellen Informationen über das in hohem Masse haushaltsrelevante Bauvorhaben Nordweststadt II zur Verfügung?
 
Die Viernheimer Bürger haben ein Recht auf auf angemessene Information und Teilhabe, denn sie zahlen am Ende die Zeche über zu erwartende Grundsteuererhöhungen.
Als Stadtverordneter, damit Vertreter der Bürger, fordere ich eine klare, verantwortungsvolle Haushaltsplanung, die eine Grundsteuerbelastung nicht unnötig in die Höhe treibt.
Die zukünftige Haushaltsgestaltung muss so ausgerichtet sein, dass die Bürger nicht für Fehlplanungen und waghalsige Projekte zur Kasse gebeten werden.
 
 
Ralf Kempf
WGV-Stadtverordneter
Wählergemeinschaft Viernheim