Haupt- und Rechtsamt: Beteiligungsbericht 2020 liegt zur Einsicht im Rathaus aus
Übersicht über die Beteiligung der Stadt Viernheim an privatrechtlichen Unternehmen
Viernheim (Stadt Viernheim) – Aufgrund des § 123a „Beteiligungsbericht und Offenlegung“ der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) ist die Kommune verpflichtet, für Beteiligungen an privatrechtlichen Unternehmen jährlich einen Bericht zu erstellen, sofern die Kommune mindestens 20 Prozent der Anteile hält. Der Bericht ist von der Stadtverordneten-Versammlung in öffentlicher Sitzung zu behandeln und die Bürgerinnen und Bürger sind über das Vorliegen des Berichtes zu informieren, den sie auch einsehen dürfen. So ist gewährleistet, dass sich nicht nur die Gemeindeorgane zur Erfüllung ihrer Aufgaben ein Bild über die Lage der Kommune machen können, sondern dass sich auch Jeder aus der Einwohnerschaft über die Beteiligungen der Stadt informieren kann.
Der Beteiligungsbericht kann ab sofort vier Wochen lang im Rathaus (Zimmer 109) eingesehen werden oder ist auf der städtischen Homepage unter www.viernheim.de unter der Rubrik „Rathaus & Politik / Finanzen / Beteiligungsbericht“ zu finden. Für einen Einblick vor Ort ist Corona-bedingt eine Terminvereinbarung bei Frau Reiners unter der Telefonnummer 06204 988-321 erforderlich.
Zur Information
Die Stadt Viernheim hat vielfältige Aufgaben wahrzunehmen, die sich daraus ergebenden Verwaltungstätigkeiten für das jeweilige Haushaltsjahr werden unter anderem im jeweiligen Haushaltsplan festgelegt. Die Kommunen erfüllen die öffentlichen Aufgaben aber auch zunehmend außerhalb der eigentlichen Stadtverwaltung mittels kommunaler Unternehmen und lassen öffentliche Leistungen durch Eigenbetriebe oder Beteiligungsgesellschaften erbringen. Diese Tätigkeiten und die damit verbundenen Ausgaben und Einnahmen sind jedoch nicht oder nur eingeschränkt im Haushaltsplan aufgeführt. Zur ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Aufgabe benötigen die Gemeindeorgane jedoch einen Überblick über alle Betätigungen der Kommune, auch über diejenigen, die sich nicht oder nur eingeschränkt im Haushaltsplan wiederfinden. Der im Rahmen der Novellierung in die HGO neu aufgenommene §123a „Beteiligungsbericht und Offenlegung“ stellt diese Transparenz sicher.
Dieser Verpflichtung kam die Stadt Viernheim erstmals im Jahr 2005 nach. Im Interesse einer möglichst umfassenden Information der Kommunalpolitiker, aber auch der Bürgerinnen und Bürger, enthielt der erste Beteiligungsbericht der Stadt Viernheim nicht nur verpflichtend aufzunehmende Angaben zu der Stadtwerke Viernheim GmbH, sondern auch zu den beiden Eigenbetrieben „Stadtbetrieb Viernheim“ und „Forum der Senioren“ sowie darüber hinaus zu den wesentlichen Mitgliedschaften der Stadt in Verbänden u. ä. Es wurde damit über den verpflichtenden Teil hinaus das Ausmaß der wirtschaftlichen Betätigung der Stadt insgesamt transparent gemacht und aufgezeigt, dass die vielfältigen Aufgaben, die eine Stadt wie Viernheim wahrzunehmen hat, nicht allein durch die Ämter der Stadtverwaltung, sondern unter anderem auch in Zusammenarbeit mit anderen Kommunen in Zweckverbänden, wie zum Beispiel dem Abwasserverband Bergstraße, wahrgenommen werden.
In den vergangenen Jahren wurde der Beteiligungsbericht regelmäßig ausführlich abgefasst, da es umfangreiche Änderungen bei den Besetzungen der Organe der Beteiligungsunternehmen gab. Die Fortschreibungen des Beteiligungsberichts in 2012 bis 2015 sowie 2017 und 2018 und 2019 beschränkten sich auf die beiden Eigenbetriebe sowie die Stadtwerke Viernheim GmbH, da es keine bedeutsamen Änderungen an den sonstigen Beteiligungen gab. So auch in diesem Jahr. Bei den beiden Eigenbetrieben sowie der Stadtwerke Viernheim GmbH werden die jeweilige aktuelle Besetzung der Betriebskommissionen bzw. des Aufsichtsrats im Berichtsjahr aufgeführt (beschlossene Jahresabschlüsse zum 31.12.2019). Nachrichtlich sind am Ende des Beteiligungsberichts die aktuellen Zusammensetzungen (Oktober 2021) aufgeführt. Bei den übrigen Beteiligungen sind die aktuellen Besetzungen aufgeführt.