Ab 2. Januar auch Buchungen für Auswärtige

Seit dem 3. Dezember dürfen die Viernheimer Einwohner, Vereine und Firmen das Grillhaus für 2020 anmieten. Ab dem 2. Januar ist dies auch für die auswärtigen Mieter möglich.
Foto: Stadt Viernheim

Viernheim (Stadt Viernheim) – Die Anmietung des Viernheimer Grillhauses für die Saison 2020 (1. März bis 30. November 2020) startete für die Viernheimer Einwohner, Vereine und Firmen bereits Anfang Dezember.

Alle auswärtigen Mieter können das Viernheimer Grillhaus ab Donnerstag, 2. Januar 2020, ab 8:30 Uhr persönlich oder telefonisch unter der Telefonnummer 06204/988-219 buchen.

Wichtiger Hinweis:

Eine Anmietung durch einen Viernheimer Einwohner für einen auswärtigen Mieter (Einwohner/Verein/Firma) ist nicht möglich. Maßgeblich für die Anmietung ist der Veranstaltungszweck sowie der Wohnsitz des Veranstalters.

Ansprechpartner ist Diana Wäsch vom Kultur- und Sportamt, Tel.: 06204/988-219