Viernheimer haben Buchungsvorrecht

Foto: jwd archiv

Viernheim (Stadt Viernheim) – Die Anmietung des Viernheimer Grillhauses für die Buchungssaison 2019 (1. März bis 30. November) startet für die Viernheimer Einwohner, Vereine und ortsansässige Firmen am Montag, 3. Dezember 2018.

Buchungen –allerdings nur von Viernheimer Bürgerinnen und Bürgern- sind an diesem Vormittag in der Zeit von 8.00 bis 12.00 Uhr nur bei persönlicher Vorsprache und unter Vorlage des Personalausweises im Kommunalen Freizeit- und SportBÜRO, Am Neuen Markt 6, möglich. Ab 14.00 Uhr können Buchungen dann auch telefonisch vorgenommen werden.

Auswärtige Interessenten können das Viernheimer Grillhaus ab Mittwoch, 2. Januar 2019, ab 8.30 Uhr persönlich oder telefonisch buchen. Eine Anmietung per Email ist nicht möglich.

Aufgrund einer städtischen Großveranstaltung im Familiensportpark West mit Auswirkung auf das Grillhaus kann dieses an folgenden Terminen nicht vermietet werden: Samstag, 31. August,  und Sonntag, 1. September 2019.

Wichtiger Hinweis

Eine Anmietung durch Viernheimer Einwohner/innen für auswärtige Mieter/innen (Privatpersonen / Vereine / Firmen) ist nicht möglich! Maßgeblich für die Anmietung sind der Wohnsitz des Veranstalters in Verbindung mit dem Veranstaltungszweck.