Darmstadt/Biblis (RP Darmstadt) – Die RWE Generation SE hat für ihr geplantes Gasturbinen-Kraftwerk in Biblis eine wasserrechtliche Genehmigung beim Regierungspräsidium (RP) Darmstadt beantragt. Die Antragstellerin will Niederschlags- und Betriebsabwasser über den Schutzgraben in den Mörschgraben einleiten. Die entsprechenden Unterlagen können in den kommenden Wochen eingesehen und Einwände gegen das Vorhaben erhoben werden.

Konkret sollen folgende Teilströme die Gewässer vor Ort eingeleitet werden:

– Niederschlagswasser während der Bauphase in einer Höhe von 127 Litern pro Sekunde

– Abwasser aus Druckproben und Spülvorgängen in der Inbetriebnahmephase in einer

Höhe von 705 Kubikmetern

– Niederschlagswasser während der Betriebsphase in einer Höhe von 214 Litern pro Sekunde

– Betriebsabwasser (Sperrwasseranschluss der Pumpen) in einer Höhe von 0,7 Kubikmetern pro Stunde

Die erstmalige Einleitung des in der Bauphase anfallenden Niederschlagswassers in den Schutzgraben ist für den 1. März 2021 geplant. Je nach Baufortschritt werden die Abwässer aus der Phase der Inbetriebnahme und die Betriebsabwässer ab etwa September 2021 anfallen. Das RP führt das Verfahren in seiner Eigenschaft als Obere Wasserbehörde entsprechend der Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung durch.

Zu ihrem Antrag hat die Antragstellerin umfangreiche Unterlagen mit Gutachten und einen Bericht vorgelegt, der sämtliche Umweltauswirkungen erfasst (Umweltverträglichkeitsprüfung). Die Pläne sind vom 23. November bis 22. Dezember 2020  auf der Internetseite des Regierungspräsidiums (rp-darmstadt.hessen.de) unter Presse/Öffentliche Bekanntmachungen/Umweltrecht einsehbar.

 

Ergänzend dazu liegen die Planunterlagen im gleichen Zeitraum beim RP Darmstadt in der Wilhelminenstraße 1-3 aus und können dort nach telefonischer Terminvereinbarung (Tel. 06151/ 123714) eingesehen werden. Sie liegen parallel im Rathaus der Stadt Biblis (Darmstädter Straße 25) aus und können dort nach Terminvereinbarung (Tel. 06245-28873) eingesehen werden.

 

Wer Einwände gegen das Vorhaben von RWE hat, kann diese bis zum 22. Januar 2021 schriftlich bei den genannten Auslegungsstellen oder per Email an Abwasser-Da@rpda.hessen.de erheben