Viernheim (FDS) – Die Hessische Landesregierung hat Regelungen für Besucherinnen und Besucher von stationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftigen Menschen getroffen, die ebenso auch für ambulant betreute Wohngemeinschaften im Sinne §2 Abs.1 Satz Nr.1 des Hessischen Gesetzes über Betreuungs-und Pflegeleistungen gelten.

Danach dürfen Personen, die sich in den letzten 14 Tagen vor Inkrafttreten der Verordnung oder danach in einem Risikogebiet für Infektionen mit dem SARS_CoV-2-Virus aufgehalten haben, keine der oben genannten Einrichtungen für einen Zeitraum von 14 Tagen seit der Einreise aus dem Risiskogebiet betreten.

Außderdem darf jede Person, die in einer oben genannten Einrichtung versorgt wird, maximal eine Besucherin oder Besucher für höchstens eine Stunde am Tag empfangen.

Nicht als Besucherin oder Besucher gelten:

– Seelsorgerinnen und Seelsorger

– Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Notarinnen und Notare

– sonstige Personen, denen aus beruflichen Gründen oder aufgrund hoheitlicher Aufgaben Zugang zu gewähren ist

Es wurde außerdem darauf hingewiesen, dass alle Personen verpflichtet sind, ihre Besuchszeiten ohnehin auf das absolut erforderliche Mindestmaß zu beschränken. Sie haben vor ihrem Besuch angemessene Hygienemaßnahmen zu treffen. Die Einrichtung sollen hierfür in geeigneter Weise Sorge tragen.

Eien grundsätzliche Ausnahme von den vorstehenden Regelungen-bis auf die treffenden angemessenen Hygienmaßnahmen-gilt für Besuche bei Personen, die im Rahmen der spezialisierten Palliativversorgung nach § 37b Abs.2 SGB V behandelt werden.

Das Forum der Senioren setzt diese Regelung ab dem heutigen Tage (16.3.2020) wie nachstehend um:

Die Besuchszeit wird von 15 – 16 Uhr beschänkt

– Es darf nur 1 Besucher, je Bewohner die Einrichtung betreten

– Es sind angemessene Hygienemaßnahmen durchzuführen

Die Besucherregelung wir durch Personal des Hauses während der Besuchszeiten überwacht und dokumentiert.

Besucher, die unter die Ausnahmeregelung fallen, melden sich bitte telefonisch unter der Telefonnummer 06204 – 968312 an.

Alle aktuellen Maßnahmen dienen dem vorbeugenden Gesundheitsschutz der im Viernheimer Forum der Senioren lebenden Seniorinnen und Senioren.