Wirtschaftsministerium nimmt Vorschlag der Verwaltung auf und weitet Fördermöglichkeiten aus

Bürgermeister Matthias Baaß (re) und Wirtschaftsförderer Alexander Schwarz freuen sich, dass das Hessische Wirtschaftsministerium dem Vorschlag gefolgt ist und die Viernheimer Unternehmen nun im Rahmen des Förderprogramms „Lokale Ökonomie“ auch beim Weg aus der Krise unterstützt werden können.
Foto: Stadt Viernheim

Viernheim (Stadt Viernheim) – Das Förderprogramm „Lokale Ökonomie“ dient insbesondere der Steigerung der Attraktivität der Innenstadtgeschäfte und Gastronomie und soll Existenzgründer sowie kleinere und mittlere Unternehmen bei investiven Maßnahmen finanziell unterstützen. Die Stadt Viernheim hat bereits 2014/2015 zum ersten Mal sehr erfolgreich das Förderprogramm umgesetzt, bei dem 27 Unternehmen aus der City mit einem Zuschuss von 280.000 Euro am Ende Investitionen von über 750.000 Euro realisiert haben. Nun soll es in die zweite Runde gehen, die Förderrichtlinien hierfür wurden bereits von der Stadtverordnetenversammlung Ende Juni beschlossen.

Doch können die Zielsetzungen der „Lokalen Ökonomie“, wie vom Fördermittelgeber gedacht, aufgrund der derzeitigen Krisensituation überhaupt erreicht werden? Diese Frage stellte sich Bürgermeister Matthias Baaß bereits Mitte März und schlug gemeinsam mit Wirtschaftsförderer Alexander Schwarz dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen vor, die Förderrichtlinien aufgrund der Auswirkungen der Pandemie anzupassen.

„Für die meisten Unternehmen geht es derzeit um die kurzfristige Existenzsicherung und weniger um eine langfristige Investition für die Zukunft, zumal viele Unternehmen ihre finanziellen Rücklagen während der Krise fast vollständig aufgebraucht haben“, erklärt Bürgermeister Matthias Baaß die Ausgangslage bei einem gemeinsamen Pressegespräch im Rathaus. Baaß: „Geschäfte, die aufgrund der Krise jetzt ihren Betrieb in der Innenstadt aufgeben müssen, können nicht so schnell wiedergewonnen oder gleichwertig ersetzt werden. Diese gilt es zu halten und zu unterstützen.“

Unterstützt wurde die Stadt Viernheim in ihrem Vorhaben in den vergangenen Monaten von den anderen zehn hessischen Kommunen, die ebenfalls dem Förderprogramm „Lokale Ökonomie“ angehören und sich auf höchster Landesebene für die Änderung der Förderrichtlinien stark machten. Darunter befinden sich auch die Städte Bürstadt und Lorsch.

Erweiterte Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen möglich

Nach dem Vorstoß der Hessischen Kommunen und Überprüfung von Seiten des Wirtschaftsministeriums konnte nun vor kurzem der Änderung bzw. Ausweitung der Fördermöglichkeiten „Grünes Licht“ gegeben werden.

Dies bietet nun folgende Unterstützungsmöglichkeiten für die Unternehmen:

  1. Der Fördersatz für investive Maßnahmen wird im gesamten Förderbereich von 50% auf 90 % erhöht und setzt eine Mindestinvestition bei investiven und nicht investiven Maßnahmen von mindestens 12.000 EUR voraus. Die Antragstellung mit Abgabe der kompletten Antragsunterlagen muss bis spätestens 14.10.20 um 17.00 Uhr erfolgen. Der Abschluss der kompletten Maßnahme, inklusive der Abrechnung und dem Verwendungsnachweis, muss bis spätestens 15.01.2021 erfolgen. Der Bedarf einer erhöhten Förderung ist im Zusammenhang mit dem COVID-19-Ausbruch schriftlich zu begründen und Teil des Förderantrags.
  2. Miet- und Pachtzahlungen bei Existenzgründungen können anstatt sechs Monate nun bis maximal 12 Monate (Kaltmiete) im Zeitraum von drei Jahren ab Gründungsdatum (durch Nachweis der Gewerbeanmeldung oder Meldung der Freiberuflichkeit beim Finanzamt) gefördert werden. Die Förderquote beträgt einheitlich 50 %. Die Mietförderung wird vierteljährlich im Nachgang ausbezahlt. Entsprechende Anträge sind ab sofort möglich.
  3. Ganz neu ist, dass auch bestehende Unternehmen (keine Existenzgründer) nun die Möglichkeit einer Förderung von Mieten und Pachten im gesamten Fördergebiet haben, welche von Corona-Auswirkungen zum Zeitpunkt der Antragstellung besonders betroffen sind. Auch hier beträgt die Förderung einheitlich 50 % für einen Zeitraum von 12 Monaten. Die Mietförderung wird vierteljährlich im Nachgang ausbezahlt. Die Antragstellung ist aufgrund der Verlängerung der Überbrückungshilfe erst ab dem 1.1.2021 möglich, da keine Doppelförderung möglich ist. Die Darlegung der besonderen Betroffenheit zum Zeitpunkt der Antragstellung ist von einem Steuerberater schriftlich zu belegen und ist Teil des Förderantrags.

Die städtische Wirtschaftsförderung steht den Unternehmen für Beratung und Unterstützung bei der teilweise komplexen Antragstellung jederzeit zur Verfügung.

„Die Corona-Krise hat viele Unternehmen in Viernheim hart getroffen“, erklärt Wirtschaftsförderer Alexander Schwarz und sieht neben den zahlreichen Hilfsangeboten der städtischen Wirtschaftsförderung in den zurückliegenden Monaten in der nun ausgeweiteten Fördermöglichkeit eine der größten Unterstützungsform für die Unternehmen von Seiten der Stadt Viernheim. Gleichzeitig hofft Schwarz, dass die neuen Fördermöglichkeiten eine Motivation für die Unternehmen darstellen, Investitionen auf den Weg zu bringen. „Eine Fördersumme von 90 % wird es so wahrscheinlich nicht noch einmal geben und ist als einmalig zu bewerten.“

Der Magistrat hat in seiner Sitzung am 31. August 2020 den Änderungen der Fördermöglichkeiten im Programm „Zukunft gestalten – Lokale Ökonomie Viernheim“ bereits zugestimmt, nun muss die Stadtverordnetenversammlung am 4. September darüber beschließen.