Feierliche Übergabe des Grundgesetzes -ö ä Bürgermeister Matthias Baaß übergibt das Grundgesetz an Schülerinnen und Schüler
Viernheim (AvH)-Alle hessischen Schülerinnen und Schüler erhalten in der neunten Jahrgangsstufe eine Ausgabe der hessischen Verfassung und des Grundgesetztes. An der Alexander-von-Humboldt-Schule fand diese Übergabe im Rahmen einer kleinen, feierlichen Veranstaltung in der Aula statt, um die Bedeutung dieses Werkes zu unterstreichen.
Bei diesem Buch handele es sich nicht um „irgendein Buch“, wie Lutz Ackermann, kommissarischer Leiter der Schule, betonte. Es sei vor dem Hintergrund ganz schrecklicher Ereignisse geschrieben worden: „Die Bilder der Leichenberge von Auschwitz waren noch überall zu sehen und zu spüren“. Ein Hauptgedanke bei der Verfassung des Grundgesetztes sei somit gewesen, dass sich die schrecklichen Ereignisse in unserem Land nicht wiederholen, so Ackermann weiter. „Jeder einzelne von uns muss sich einsetzen und für eine friedlichen und demokratische Gesellschaft arbeiten“, betont er die Bedeutung der anwesenden Schülerinnen und Schüler.
Um die Bedeutung des Grundgesetztes zu unterstreichen war bei der Übergabe auch Viernheims Bürgermeister Matthias Baaß dabei. Er hob in seiner Rede einen wichtigen Grundpfeiler unseres Zusammenlebens hervor, der im Grundgesetz verankert ist: „Alle sind gleich.“ Dies sei allen im Rat, die das Grundgesetz geschrieben haben, ganz besonders wichtig gewesen: „Denn sie haben es anderes erlebt“. Zahlreiche Stolpersteine in Viernheim machen auf Menschen aufmerksam, die während des Nationalsozialismus wegen ihrer Herkunft, ihres Glaubens, ihrer politischen Einstellung oder einer Behinderung verfolgt oder ermordet wurden. „Das sollte nie mehr passieren“, betonte Baaß einen wichtigen Beweggrund für das Grundgesetz.
Auch die Meinungs- und Pressefreiheit seien wichtige Grundpfeiler und eines der Dinge, die von politischen Kräften, die nichts mit Demokratie am Hut hätten, als erstes eingeschränkt würden. Deshalb sei es unsere Aufgabe, diese Rechte gegen alle zu verteidigen, die sie nicht so wichtig nehmen würden.
„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“, so lautet Artikel 1 des Grundgesetztes, dessen 75. Geburtstag dieses Jahr gefeiert wird. „Kant wäre dieses Jahr 300 Jahre geworden und hat diesen Artikel maßgeblich beeinflusst“, erläutert Ethik- und Deutschlehrer Michael Quirmbach. Jeder Mensch habe einen Wert an sich. „Ich rufe euch alle auf, den Grundsatz der Menschenwürde zu befolgen“, betont auch er die Bedeutung der anwesenden Schülerinnen und Schüler.
Im Anschluss erhielten alle Anwesenden klassenweise von Herrn Ackermann, Herrn Baaß und Herrn Quirmbach eine Ausgabe des Grundgesetztes und der hessischen Verfassung übereicht.