Kreis Bergstraße (KB) –  Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass Anträge auf Erstattung der Schülerbeförderungskosten für das Schuljahr 2019/20 (01.08.2019 – 31.07.2020) bis spätestens 31.12.2020 bei der Kreisverwaltung eingegangen sein müssen. Da es sich um eine Ausschlussfrist handelt, können später eingehende Erstattungsanträge nicht mehr berücksichtig werden. Zur Einhaltung der Frist müssen die unterschriebenen Anträge bis Freitag, 31.12.2020, um 24 Uhr entweder in den Briefkasten des Landratsamtes, Gräffstraße 5, 64646 Heppenheim eingeworfen oder per Mail an schuelerbefoerderung@kreis-bergstrasse.de gesandt worden sein.

Bei Fragen können Sie sich per Mail über schuelerbefoerderung@kreis-bergstrasse.de oder telefonisch mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Kern (Tel.: 06252 – 15 5694) in Verbindung setzen.

Änderung des Verfahrens ab dem Schuljahr 2020/2021

Durch eine Verfahrensänderung ab dem Schuljahr 2020/21 entfällt das bisherige Erstattungs­verfahren für alle fahrkartenberechtigten Schüler und Schülerinnen aus dem Kreis Bergstraße, die eine allgemeinbildende Schule im Kreisgebiet besuchen. Dies gilt auch beim Besuch der GAZ in Reichelsheim, des Gymnasiums Gernsheim sowie der Johann-Gutenberg-Schule Gernsheim. „Eltern von rund 1.000 fahrkartenberechtigten Schülerinnen und Schüler profitieren seit dem laufenden Schuljahr bereits von der vereinfachten Abwicklung und konnten die Fahrkarte direkt über die Schulsekretariate beantragen“, freut sich ÖPNV-Dezernent Karsten Krug. Insbesondere für Familien mit mehreren schulpflichtigen Kindern ist der Wegfall der Vorfinanzierung eine erhebliche finanzielle Erleichterung. Der Kreis finanziert jährlich Schülerjahreskarten mit einem im Gesamtwert von über 4 Millionen Euro.

Nur noch für Berufsschüler und für Schülerinnen und Schüler, die eine Schule außerhalb des Kreises besuchen, erfolgt die Abrechnung der Fahrtkosten weiterhin im Erstattungsverfahren.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Schüler und Schülerinnen die Schülerjahres­karte über das Schulsekretariat beantragen können:

  • der Hauptwohnsitz liegt im Kreis Bergstraße
  • Besuch der Grundstufe oder Mittelstufe einer Schule im Kreisgebiet bzw. der GAZ, des Gymnasiums Gernsheim und der Johannes-Gutenberg-Schule Gernsheim
  • der Schulweg zur zuständigen Grundschule beträgt über 2 km
  • der Schulweg zur nächstgelegenen weiterführenden Schule mit dem gewünschten Bildungsabschluss beträgt mehr als 3 km

Hinweis: Relevant für die Anspruchsberechtigung ist nur der Schulweg zur zuständigen Grundschule beziehungsweise zur nächstgelegenen weiterführenden Schule, auch wenn im Rahmen der freien Schulwahl eine andere Schule gewählt wurde.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Kreis Bergstraße (www.kreis-bergstrasse.de / Bürgerservice / Dienstleistungen A-Z / Schülerbeförderung).