Evangelische Kirchen in Viernheim führen „3G“ für Gottesdienste und „2G“ für Veranstaltungen ein
Viernheim (ME) – Die Kirchenvorstände der Auferstehungsgemeinde und Christuskirchengemeinde haben aufgrund der neuen gesetzlichen Corona-Bestimmungen und der landeskirchlichen Empfehungen neue Regelgungen für Gottesdienste und Veranstaltungen beschlossen.
Für Gottesdienste gilt ab sofort an den drei Gottesdienstorten Auferstehungskirche, Gemeindezentrum und Friedenskirche „3G“. Am Eingang ist ein gültiger Negativnachweis (gimpft, genesen oder getestet) zu erbringen (davon ausgenommen: Kinder unter 6 Jahren). Kinder ab 6 Jahren und Jugendliche nehmen mit Negativnachweis oder dem Testheft der Schule teil. Die Teilnehmenden müssen den Nachweis bei sich führen. Ein Antigen-Testnachweis darf nicht älter als 24 Stunden sein. Auch für das Betreten der Räumlichkeiten gilt „3G“. Zudem wurde die Sitzordnung wieder geändert und die maximal zulässige Personenzahl noch weiter eingeschränkt. Der Mindestabstand von 1,50 Meter ist einzuhalten (ausgenommen Personen aus einem Haushalt), und auch am Sitzplatz besteht Maskenpflicht (OP-Maske oder FFP2). Die Maximalzahl in der Auferstehungskirche liegt ab sofort wieder bei 50 Personen (ohne Mitwirkende).
Für Konzerte und alle weiteren Veranstaltungen gilt „2G“. Ein Nachweis zur vollständigen Impfung oder Genesung ist Voraussetzung zur Teilnahme. Chöre, Gesanggruppen und Posaunenchor unterliegen für Proben und Auftritte den gültigen Empfehlungen der Landeskirche: „2G+“. Diese Regelung gilt auch bereits für die Konzertreihe „Dreiklang im Advent“. In allen Räumlichkeiten besteht nun dauerhaft, auch am Sitzplatz, Maskenpflicht.