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Kreis Bergstraße (kb) –  Für Samstag (14.3.2020) hatte Landrat Christian Engelhardt die Bürgermeister der Städte und Gemeinden des Kreises zu einer außerordentlichen Bürgermeisterdienstversammlung eingeladen, um über die Lage im Kreis Bergstraße zu sprechen und die Abstimmung zwischen Land und Kreis mit den Städten und Gemeinden optimal zu verzahnen und nach Möglichkeit ein einheitliches Vorgehen aller Kommunen zu erzielen.

Zu Beginn der Sitzung informierte die Erste Kreisbeigeordnete und Gesundheitsdezernentin Diana Stolz die Anwesenden über die aktuelle Situation im Kreis, insbesondere über die Arbeitsweise des Gesundheitsamtes und auch die Vorbereitungen, die seitens des Kreises bereits getroffen wurden, um die Infektionsausbreitung zu verlangsamen.

Sodann wurden die nun vorrangigsten Schritte besprochen und gemeinsame Festlegungen getroffen.

Kommunale Gremien:

Gemeinsam von Bürgermeistern und Kreisspitze wurde beschlossen, dass sowohl auf Kreisebene als auch auf kommunaler Ebene nur noch aktuell dringend erforderliche Beschlüsse in den jeweiligen Gremien gefasst werden sollen. Soweit möglich soll hierzu das Umlaufverfahren für Kreisausschuss, Magistrate und Gemeindevorstände durchgeführt werden, gegebenenfalls ergänzt um das Angebot eines telefonischen Austausches. Darüber hinaus werden für nicht verschiebbare öffentliche Sitzungen des Kreistags, der Gemeindevertretungen oder der Stadtverordnetenversammlungen verschiedene Maßnahmen zur Minimierung des Ansteckungsrisikos ergriffen. Dazu gehört, dass die Sitzungen im jeweils verfügbaren größtmöglichen Raum angeboten werden, damit die Sitzungsteilnehmer mit räumlich größerem Abstand zueinander sitzen können. Außerdem sollen Vereinbarungen getroffen werden, um die Sitzungszeit zu reduzieren. Für den Fall, dass Sitzungsteilnehmer aufgrund von Krankheit oder als Vorsichtsmaßnahme nicht an der Sitzung teilnehmen können, sollen durch entsprechende Vereinbarungen die parlamentarischen Mehrheitsverhältnisse gewahrt bleiben. Es handelt sich dabei um das so genannte „Pairing“, eine parlamentarische Sitte aus Bundestag und anderen Parlamenten.

Ausschusssitzungen sollen nur bei abschließender oder bei notwendiger vorheriger Befassung mit einem Thema stattfinden. Das jeweilige Vorgehen muss zuvor im Ältestenrat abgestimmt werden.

Öffentliche Dienstleistungen:

Für den Bereich der öffentlichen Dienstleistungen haben sich Kreis und Kommunen auf folgende Einschränkungen geeinigt: Dorfgemeinschaftshäuser, Sporthallen, Volkshochschulen und Musikschulen und ähnliche Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft werden bis auf Weiteres geschlossen. Anlagen im Freien, wie beispielsweise Spielplätze, bleiben für private Nutzungen geöffnet. Bei Büchereien soll individuell geprüft werden, wie die Aufrechterhaltung eines reduzierten Angebotes möglich ist – beispielsweise durch geänderte Öffnungszeiten, Online-Ausleihe und ähnliche Maßnahmen.

Kinderbetreuung:

Für viele Familien ist aktuell die Frage der Kinderbetreuung von großer Bedeutung. Wie die Landesregierung am Freitag, den 13. März 2020, mitgeteilt hat, werden die Kindergärten bis zum Ende der Osterferien geschlossen und auch der reguläre Schulbetrieb wird bis dahin eingestellt. Betreuungsmöglichkeiten sollen nur noch für einen eingeschränkten Personenkreis angeboten werden, nämlich für Kinder, deren Eltern in so genannten kritischen Infrastrukturen tätig sind. Der Kreis und die Bürgermeister haben sich darauf geeinigt, zur Erweiterung dieser Berufsgruppenaufstellung an das Land heranzutreten, da hier noch dringender Ergänzungsbedarf gesehen wird. Eine aktuelle Auflistung der entsprechenden Berufe finden Interessierte hier:

https://soziales.hessen.de/gesundheit/infektionsschutz/coronavirus-sars-cov-2/umgang-mit-corona-schulen

Dienstleistungen und Erreichbarkeit der Verwaltungen:

Auch für die Öffentliche Verwaltung haben Kreis und Kommunen Modifikationen verabredet. Das Ziel ist die grundsätzliche Aufrechterhaltung der Verwaltungsleistungen auf Kreisebene und kommunaler Ebene. Hierfür sind geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Ansteckungsrisiken zu ergreifen. Dies umfasst insbesondere eine Reduzierung nicht notwendiger persönlicher Kontakte.

So soll die Anzahl der Räume für Besucher eingegrenzt werden und nicht notwendige Leistungen eingeschränkt oder wenn möglich auch telefonisch oder digital angeboten werden. Die Verwaltungsleistungen sollen jedoch prinzipiell für die Bürger aufrechterhalten werden.

Im Bewusstsein ihrer besonderen Verantwortungsfunktion haben sich die Kreisspitze und die Bürgermeister ebenfalls darauf geeinigt, öffentliche Repräsentationstermine nur noch deutlich eingeschränkt und nach individueller Abwägung im Einzelfall vorzunehmen.

Trauungen und Bestattungen:

Die Bürgermeister haben sich zudem untereinander darauf verständigt, einige kommunale Dienste aufgrund der aktuellen Situation im Ablauf zu ändern: Zur Vermeidung unnötiger Risiken haben sich die Bürgermeister darauf geeinigt, eine Reduzierung der Teilnehmenden bei Trauerfeiern durch geeignete, den örtlichen Gegebenheiten angepasste Maßnahmen herbeizuführen. Diese Maßnahme soll ergriffen werden, weil die Trauerhallen bei vielen Bestattungen übervoll sind und unter den Teilnehmern oftmals überdurchschnittlich viele Menschen sind, die (oft auch aufgrund ihres Lebensalters) zu einer Risikogruppe gehören.

Dies umfasst insbesondere eine Beschränkung der Teilnehmerzahlen als Empfehlung an die Angehörigen. Der Bevölkerung soll zudem vermittelt werden, dass es jeder respektiert, wenn man für sich in der aktuellen Situation entscheidet, nicht an einer Trauerfeier teilzunehmen.

Des Weiteren haben sich die Bürgermeister darauf geeinigt, bei der Durchführung von standesamtlichen Trauungen nur einen reduzierten Teilnehmerkreis zuzulassen (Brautpaar nebst engsten Angehörigen).

Die genannten Maßnahmen gelten bis auf Weiteres, werden aber aufgrund der dynamischen Situation täglich neu bewertet.

Zudem haben der Landkreis und die Städte und Gemeinden vereinbart, sich in der nächsten Zeit jeweils täglich gegenseitig zu informieren und das lokale Vorgehen abzustimmen.

Für dieses Vorgehen votierten insbesondere auch die Bürgermeister Rolf Richter und Matthias Baas, die beiden Co-Vorsitzenden der Bürgermeister-Kreisgruppe. Sie hoben hervor, dass es auch aufgrund der Wirkung in der Bevölkerung notwendig sei, die Maßnahmen, die aufgrund der Corona-Epidemie getroffen werden, stets konzertiert und einheitlich umzusetzen und keine Alleingänge zu unternehmen.

Diesen Ansatz unterstrich auch Landrat Engelhardt: „Mir ist es außerordentlich wichtig, dass wir entschlossen handeln, aber dabei nicht das Augenmaß verlieren. Die Lage ist extrem dynamisch und wir müssen unser Handeln dementsprechend laufend neu bewerten und der Entwicklung anpassen. Unser Ziel muss es sein, möglichst viel von dem zu erhalten, was wir als Kreis und Städte und Gemeinden an Leistungen erbringen. Vor allem müssen wir die Erfüllung unserer systemrelevanten Aufgaben, wie zum Beispiel der Daseinsvorsorge, sicherstellen. Dies müssen wir allerdings in Einklang mit dem Abbremsen der Ausbreitung des Virus bringen. Hier gilt es unbedingt, eine Balance zu wahren.“ Abschließend dankte das Verwaltungsoberhaupt den anwesenden Bürgermeistern für die konstruktive Zusammenarbeit.