Weinheim. (Stadt Weinheim) – Auch in diesem Jahr können Weinheimer Familien den Service einer Zentralen Vormerkung für alle Weinheimer Kindertagesstätten sowie für die Grundschulbetreuung in Anspruch nehmen. Über ein Online-Portal können Eltern ihre Kinder für einen Betreuungsplatz vormerken.

Mit diesem Verfahren bietet die Stadt Weinheim den Eltern Unterstützung bei der Suche nach einem Betreuungsplatz an. Die Online-Vormerkung macht Mehrfachanmeldungen überflüssig und verkürzt die Bearbeitungszeiten.

 

Alle KiTa-Träger beteiligen sich am Verfahren

 

Alle Weinheimer KiTas, sowohl die städtischen als auch die in freier Trägerschaft, beteiligen sich an diesem Verfahren. Damit Eltern im nächsten Kindergartenjahr 2023/2024 (1. September 2023 bis 31. August 2024) nach Möglichkeit einen Kindergartenplatz in einer der gewünschten Einrichtungen bekommen, müssen sie ihr Kind – sofern noch nicht geschehen – bis spätestens 28. Februar im Internetportal der Zentralen KiTa-Vormerkung eintragen.

Dieses Internetportal ist über die Homepage der Stadt Weinheim (www.weinheim.de à Bildung à Kinderbetreuung à Vormerkverfahren) zu erreichen. Dort müssen sich die Eltern einmal registrieren und können ihr Kind dann für einen KiTa-Platz vormerken. Dabei können drei Wunscheinrichtungen angegeben werden, jeweils mit Priorität versehen.

Die Träger vergeben die Plätze in eigener Regie und erteilen selbst die Zusagen, wenn ein Platz frei ist. In diesem Jahr werden Zusagen für das Kindergartenjahr 2023/2024 im Zeitraum von Mitte März bis Ende Mai verschickt, diese müssen dann von den Eltern innerhalb von zehn Tagen bestätigt werden.

Bei der Platzvergabe richten sich die unterschiedlichen Träger nach gemeinsamen Kriterien. Es werden ausschließlich Vormerkungen für Kinder aus Weinheim bearbeitet. Ein älteres Kindergartenkind hat Vorrang vor einem jüngeren, ebenso Geschwisterkinder. Auch die Wohnortnähe wird berücksichtigt. Bei der Vergabe von Ganztagesplätzen spielen außerdem die Beschäftigung und der Beschäftigungsumfang der Eltern eine Rolle.

Ausgenommen von dieser Regelung sind die Kinderkrippen: Ein Betreuungswunsch sollte möglichst neun Monate vor dem gewünschten Aufnahmetermin im Vormerksystem eingetragen werden. Die Eltern erhalten von den Wunscheinrichtungen innerhalb von zwölf Wochen eine Rückmeldung darüber, ob ihr Kind dort aufgenommen werden kann.

Weil es aufgrund der Corona-Pandemie etwas in den Hintergrund getreten ist, weist die Stadt Weinheim darauf hin, dass nur Kinder neu aufgenommen werden dürfen, die ausreichend gegen Masern geimpft oder gegen Masern immun sind. Gemäß Infektionsschutzgesetz muss dieser Nachweis vor dem ersten Betreuungstag in der Kinderkrippe oder im Kindergarten vorliegen. Detaillierte Informationen hierzu erhalten die Eltern nach der Platzzusage von ihrer KiTa.

 

Anmeldung für die Grundschulbetreuung bis 10. März 2023

Auch die Vergabe der Plätze in der Grundschulbetreuung erfolgt über das zentrale Vormerksystem. Eltern, die im Schuljahr 2023/2024 einen Betreuungsplatz für ihr Kind benötigen, müssen bis zum 10. März eine Vormerkung erstellen. Die Vormerkung kann nur für die Grundschule erfolgen, an der das Kind auch für den Unterricht angemeldet ist. Nach dem Stichtag werden die Betreuungsplätze vergeben. Die Zusagen werden bis zum Juni 2023 versendet.

 

Weitere Informationen erteilt das Amt für Bildung und Sport während der Sprechzeiten (Montag und Dienstag von 8 bis 12 Uhr und Donnerstag von 14 bis  18 Uhr) unter der Telefonnummer 06201/82-384 (Kindertagesstätten) und  06201/82-589 (Grundschulbetreuung). Oder per Mail an kita-vormerkung@weinheim.de (Kindertagesstätten) oder  grundschulbetreuung@weinheim.de (Grundschulbetreuung). Wer keine Möglichkeit hat, das Internet zu nutzen, kann nach telefonischer Terminvereinbarung auch persönlich im Amt (Weinheim Galerie, Dürrestraße 2, 2. OG) sein Kind für einen Betreuungsplatz vormerken.