Foto: © Bewährungs- und Gerichtshilfe Baden-Württemberg

Mannheim (Bewährungs- und Gerichtshilfe) – Nicht jeder Straftäter muss gleich ins Gefängnis: mit der Bewährungsstrafe gibt ihm die Gesellschaft eine zweite Chance. Weil oft die äußeren Bedingungen ungünstig sind, ist es besonders wichtig, dass dem straffälligen Menschen jemand zur Seite steht und bei der Lösung seiner Probleme umsichtig hilft.

Resozialisierung kann nur gelingen, wenn sie innerhalb unseres Gemeinwesens stattfindet. Die Bewährungs- und Gerichtshilfe Baden-Württemberg (BGBW) setzt deshalb auch auf ehrenamtliche Bewährungshelfer, die ihre Klienten dabei unterstützen, keine neuen Straftaten zu begehen.

Das Ehrenamtsteam aus Mannheim empfindet das Ehrenamt als persönliche Bereicherung:

„Straffällig gewordene Menschen sind Teil unserer Gesellschaft. Mit Verantwortung, Pflicht und sozialem Engagement unterstützen und begleiten wir Klienten in der Bewährungszeit. Es ist besser Menschen zu helfen, als sie auszugrenzen und zu verurteilen.“

Ehrenamtliche Bewährungshelfer führen persönliche Gespräche mit den Klienten. Sie bedenken mit ihnen die Folgen ihrer Straftat und deren Auswirkungen auf Betroffene und achten auf die Erfüllung von Auflagen und Weisungen des Gerichts.

Für eine professionelle Einarbeitung ist gesorgt, der Ehrenamtliche erhält kontinuierlich Fortbildungen. Seine selbstständige Arbeit wird durch einen hauptamtlichen Teamleiter begleitet.

Voraussetzung für dieses verantwortungsvolle Ehrenamt ist u.a., dass Sie mindestens 21 Jahre alt sind und über ein eintragungsfreies polizeiliches Führungszeugnis verfügen.

Nähere Auskünfte erteilen Ihnen gerne auch

Frau Appelrath oder Herr Seitz
E-Mail: mannheim@bgbw.bwl.de
Tel. 0621/37009-0
www.bgbw.landbw.de