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Hamburg (BADS) – BADS finanziert erste Studie zur Ermittlung der alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit bei ETretrollern

Hamburg (nr). Muss die Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit bei Nutzern von ETretrollern (E-Scooter) strenger bewertet werden als bei den übrigen

Verkehrsteilnehmern? Diese Frage soll jetzt eine Studie beantworten, die der Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr (BADS) in Auftrag gibt und mit 40 000 € unterstützt. Durchgeführt wird die Studie vom Institut für Rechtsmedizin an der UNIDüsseldorf.

Der Präsident des BADS, der Hannoveraner Jurist Helmut Trentmann, wies auf die zunehmend größeren Gefahren durch E-Scooter hin. „Abgesehen davon, dass mit den Rollern vielfach disziplinlos gefahren wird, missachten viele Nutzer die im Verkehr gültigen Promillegrenzen“, sagte Trentmann. So ermittelte die Polizei beispielsweise während des

Münchner Oktoberfestes 414 betrunkene E-Roller Fahrer und zog 254 Führerscheine ein.

Bei mehr als der Hälfte der 21 registrierten Unfälle waren die Fahrer alkoholisiert.  

Die Annahme, die allgemeine Grenze für Kraftfahrzeuge – 1,1 Promille – sei nach aktueller

Lage anzuwenden, stoßen beim BADS auf rechtliche und tatsächliche Bedenken. Die Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit muss wegen der Besonderheiten der Roller niedriger gezogen werden.

„Wir nehmen mit der von uns mitfinanzierten Studie unsere seit sieben Jahrzehnten laufenden Bemühungen wahr, Alkohol und Drogen als Störer der Verkehrssicherheit zu minimieren bzw. auszuschalten und wollen mit der Finanzierung Klarheit in ein bisher nicht wissenschaftlich beachtetes Problemfeld bringen. „Der Rollerfahrer fährt stehend, was höhere Anforderungen an den Gleichgewichtssinn stellt, zudem hat der Scooter extrem kleine Räder und eine kurze Lenkstange.“ Ohne größere Anstrengungen seien darüberhinaus vergleichsweise hohe Geschwindigkeiten bei wesentlich höheren Beschleunigungen erreichbar, so Trentmann.

Die Studie wird von dem Arzt für Rechtsmedizin, PD Dr.med. Benno Hartung und dem forensischen Toxikologen, Prof.Dr.rer.nat.Thomas Daldrup verantwortet. Juristische Begleitung: Bundesrichter a.D. Kurt Rüdiger Maatz.  

Der Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr wurde 1950 gegründet. Nach der Satzung des gemeinnützigen Vereins gehören zu seinen Aufgaben unter anderem die Aufklärung über die Gefährlichkeit von Alkohol und Drogen und die Förderung der Forschung auf diesem Gebiet. Der Schwerpunkt seiner Erziehungs- und Aufklärungsarbeit wird von 21 Landessektionen getragen.

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Engagement um mehr Sicherheit auf unseren Straßen die Senator-Lothar-Danner-Medaille in Gold. Der BADS finanziert seine Arbeit hauptsächlich aus den von Staatsanwaltschaften und Gerichten zufließenden Geldbußen, aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen.