Kreis Bergstraße (kb)Fördergelder für kleine Kommunen oder Ortsteile, um den besonderen Charakter der Orte zu bewahren und sie gleichzeitig zukunftsfähig zu machen – diese ermöglicht das Dorfentwicklungsprogramm des Landes Hessen. Für die Anerkennung als neuer Förderschwerpunkt der hessischen Dorfentwicklung im Jahr 2024 können Kommunen des Kreises Bergstraße in der Gebietskulisse „ländlicher Raum“ bereits jetzt mit der Vorbereitung beginnen. Beim Bewerbungsverfahren unterstützt bei Bedarf ein Fachbüro, hierfür stehen Fördermittel im Rahmen der Dorfmoderation bereit. Die Anträge können bei der zuständigen Abteilung Ländlicher Raum beim Kreis Bergstraße gestellt werden. Landrat Christian Engelhardt hatte die Gemeinden und Städte bereits in einem Anschreiben darüber informiert.

 

Um sich als Förderschwerpunkt in der Dorfentwicklung zu bewerben, müssen die Kommunen gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern ein Konzept erstellen, in dem festgelegt ist, welche Maßnahmen im Rahmen des Programms vor Ort gefördert werden sollen. Um dieses Konzept möglichst gut auszuarbeiten und damit die eigenen Chancen auf Fördergelder zu verbessern, lohnt es sich, bereits früh mit den Vorbereitungen zu beginnen und sich die Unterstützung von Expertinnen und Experten zu sichern.

 

Die Dorfentwicklung bietet sowohl Kommunen als auch Privatpersonen die Möglichkeit, für Vorhaben der Daseinsvorsorge und der Grundversorgung sowie für Sanierung und Neubauten in den Ortskernen Fördermittel zu erhalten. Damit umfassen die Fördermöglichkeiten neben den klassischen Gebäudeinvestitionen auch soziale und kulturelle Vorhaben wie zum Beispiel Mehrgenerationentreffs oder Dorfmuseen, Grundversorgungseinrichtungen wie zum Beispiel Dorfläden oder Dorfcafés sowie Dienstleistungen für Beratung, Moderation und Vorschläge für Innenentwicklungsprojekte. Darüber hinaus ist auch eine Unterstützung von städtebaulich verträglichem Abriss von Gebäuden möglich.

 

Abgabefrist für die Bewerbungen als Förderschwerpunkt in der Dorfentwicklung ist der 1. Februar 2024. Die Anerkennung der neuen Förderschwerpunkte ist für Sommer 2024 geplant.

 

Mehr Informationen und Kontaktdaten im Internet unter https://www.kreis-bergstrasse.de/landkreis-politik/wirtschaft-und-netzwerke/dorf-und-regionalentwicklung/