Thomas Keil.
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Viernheim (T. Keil) – Durch die Corona Epidemie und den notwendigen Schließungen und Einschränkungen von Betrieben, mussten viele ArbeitnehmerInnen Einbußen hinnehmen bis hin zur Existenz Gefährdung. Wirtschaftshilfen und günstige Kredite und Wiedereinführung des Kurzarbeitergelds haben die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Corona Krise teilweise aufgefangen.

Homeoffice war und ist in der Krise eine Möglichkeit Arbeit weiter zu führen ohne die Mitarbeiter einer erhöhten Infektionsgefahr auszusetzen. Dieses Konzept ist aber nicht für alle Bereiche das Allheilmittel. Gerade bei Gewerblichen Arbeitsplätzen, vielen Dienstleistungsberufen insbesondere im öffentlichen Dienst, Einzelhandel und im medizinischen und Pflegedienst ist Arbeiten von zu Hause aus nicht möglich.

Das Aussetzen der Schwarzen Null ist die richtige Maßnahme in der Krise um die Wirtschaft zu stützen. Ob die Zuwendungen für alle Wirtschaftszweige wirklich notwendig sind, ist fraglich. Zuschüsse und Kurzarbeitergeld zur Ausschüttung von Anteilseigner zu verwenden ist in einer Krise kaum Zielführend.

Die Bundesregierung hat für den Juni die Aufhebung der Impf-Priorisierung in Aussicht gestellt. Das lässt auf die baldige Überwindung der Krise hoffen. Der Blick muss auch auf die Zeit nach der Krise gerichtet werden. Eine Rückkehr zu den Verhältnissen vor der Krise ist nicht der richtige Weg.

Die Einführung des Rechts auf Homeoffice, kann zu einer Flexibilisierung und Erleichterung für Arbeitnehmer führen. Problematisch ist ein Homeoffice Recht wenn es seitens des Arbeitgeber oder gar des Gesetzgebers zur einer Verpflichtung für alle wird. Homeoffice ist nicht für alle Mitarbeiter geeignet. Gerade in der Corona Krise führte Homeoffice bei gleichzeitiger Schul- und Tagesbetreuungsstellen zu einer Mehrbelastung vor allem bei Frauen, die sogar in Burnouts endeten.

Homeoffice darf auch nicht zu einer Aufweichung der Regel Arbeitszeit mit durch Erwartungshaltung des Arbeitgebers führen.

Deutschland gehört zu den Ländern mit den größten Billiglohn Sektor. Die Anzahl von Branchen, Firmen und Betrieben in Tarifbindung zu bringen ist einer der vordringlichen Aufgaben. Das immer noch ArbeitnehmerInnen trotz Arbeit zusätzliche Hilfsleistungen beantragen müssen ist für unser reiches Land ein Armutszeugnis. Überregionale allgemeingültige Tarifverträge gibt den Beschäftigten die Möglichkeit mit ihrer Arbeit ein selbst bestimmtes Leben zu führen.

Der DGB fordert Tariftreue als Grundbedingung für öffentliche Ausschreibungen bindend einzuführen. Wichtig ist hierbei, dass diese Tariftreue nicht nur der Hauptunternehmer einhalten sondern dieser auch bei Subunternehmern durchsetzen muss.

Allgemeingültige Tarifverträge helfen auch Altersarmut zu bekämpfen. Wer über Tarifverträge sozial versichert beschäftigt ist finanziert auch die Renten. Das Ausweiten der privaten Altersvorsorge das immer weitersteigende Renteneinstiegsalter, wie zuletzt gefordert auf 69, ist angesichts der Null Zins Politik und der Strafzinsen für Sparer eine Rentenkürzung.

MitarbeiterInnen in sozialen Berufen, sei es in Kinderbetreuung, in der Pflege oder der medizinischen Versorgung brauchen dringend einer Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen. Ein allgemeingültiger Tarifvertrag wurde kürzlich durch die Blockade der Kirchlichen Sozialverbände verhindert. In diesem Bereich gibt es eine große Belastung für die Beschäftigten. Zu wenig Personal für zu viel PatientInnen und zu Betreuenden lässt kaum Zeit für die/ den Einzelnen.

Die Soziale Berufe müssen attraktiver werden. Nicht nur eine bessere Bezahlung sondern auch bessere Arbeitszeiten und eine moderate Auslastung sind nötig und bedeuten auch eine entsprechende Wertschätzung. Ein der zuvor genannte allgemeingültige Tarifvertrag wäre sehr hilfreich.

Die Covid 19 Krise wird viele Kosten hinterlassen. Die von Wirtschaftsseite geforderten Steuersenkungen und Erleichterung dürfen nicht zu Belastungen für die sozial schwachen und Geringfügig Beschäftigten werden.

Auch nach der Corona Krise ist die schwarze Null in Frage zu stellen. In der Krise zu sparen führt dazu das der Staat, Länder, Kreise und Gemeinden stark an Handlungsfähigkeit verliert. Die immer weiter auseinanderspreizende Schere zwischen Arm und Reich spaltet weiter die Gesellschaft. Wiedereinführung der Vermögensteuer und Anpassung des Spitzensteuersatz bedeutet auch ein größerer Anteil am Gemeinwohl. Mehreinnahmen die in Soziale Ausgaben, Bildung und den Medizin und Pflegebereich fließen sollte.

Solidarität heißt die Lasten, nicht nur die Lasten aufgrund der Krise, gerechter zu verteilen