Darmstadt (RP) – Das Regierungspräsidiums (RP) Darmstadt hat in Zusammenarbeit mit den kommunalen Überwachungsbehörden in den vergangenen Jahren den Tierschutz bei der Schlachtung in handwerklichen Betrieben im Rahmen eines Schwerpunktprogramms verstärkt kontrolliert. Dabei wurde der Umgang mit den Tieren amtstierärztlich bewertet, zugleich prüfte der technische RP-Sachverständige Funktion und Wirksamkeit der eingesetzten Betäubungsgeräte – alle Kontrollen fanden während der Schlachtungen statt. Dabei wurden in einigen Betrieben durchaus Verbesserungspotentiale erkannt, die zum Beispiel den Zutrieb von Tieren, die Betäubung, die Durchführung von Betäubungskontrollen oder die Entblutung betreffen.

Um die Situation für die Tiere weiter zu verbessern, bietet das RP nun schon seit diesem Frühjahr spezielle Schulungsveranstaltungen zum Tierschutz für Mitarbeiter der Schlachtbetriebe sowie für das amtliche Schlachttier- und Fleischuntersuchungspersonal an. Im Rahmen dieser Fortbildungen soll die Sachkunde beider Personengruppen auf einen aktuellen Stand gebracht werden, außerdem werden die im Rahmen der Überwachung festgestellten Fehler und deren Vermeidung erläutert. Das Veterinärdezernat des RP hat diese Veranstaltungen bereits für sieben der zwölf südhessischen Landkreise und kreisfreien Städte durchgeführt, in denen Schlachtbetriebe vorhanden sind. Da die Rückmeldungen äußerst positiv waren und um möglichst alle Betriebe zu erreichen, werden derzeit weitere Schulungen geplant. Im Rahmen erneuter Tierschutz-Kontrollen in den Schlachtbetrieben soll dann deren Wirksamkeit überprüft werden.

Regierungspräsidentin Brigitte Lindscheid will sich auch in Zukunft für mehr Tierschutz bei der Schlachtung einsetzen: „Regionale Lebensmittelversorgung ist mir ein wichtiges Anliegen.“ Regionalität dürfe dabei aber nicht zulasten des Tierschutzes oder der Lebensmittelsicherheit gehen.  „Wir werden die Landkreise und kreisfreien Städte hier auch in Zukunft nach Kräften unterstützen“, verspricht sie. Rund 180 Schlachtbetriebe gibt es noch im Regierungsbezirk Darmstadt. Bei ihnen handelt es sich überwiegend um kleine handwerkliche Unternehmen, denen eine wichtige Aufgabe für die regionale Fleischversorgung zukommt. Sie alle verfügen über eine Zulassung des RP, wohingegen die Routineüberwachung in Sachen Tierschutz und Hygiene Aufgabe der örtlichen Veterinärbehörden bei den Landkreisen und kreisfreien Städten ist.

Die Kontrollen handwerklicher Betriebe unterscheiden sich von denen in größeren Betrieben insoweit, dass zwar auch hier vor und nach der Schlachtung die Schlachttier- und Fleischuntersuchungen durch den amtlichen Tierarzt stattfinden, während der eigentlichen Schlachtarbeiten in der Regel aber kein behördliches Kontrollpersonal im Betrieb anwesend ist. Um die Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorschriften dennoch sicherzustellen, sind daher eine umso höhere Sachkunde des Schlachtpersonals sowie ein einwandfreier Zustand der eingesetzten Betäubungsgeräte erforderlich. Auch muss der amtliche Tierarzt im Rahmen der späteren Fleischuntersuchung in handwerklichen Betrieben vermehrt auf Hinweise am Tierkörper achten, die Rückschlüsse auf mögliche tierschutzwidrige Handlungen während des Schlachtprozesses zulassen.