Darmstadt (ots/Polizeipräsidium Südhessen) – Eine nicht alltägliche Kontrolle absolvierten die Beamten der Polizeiautobahnstation Südhessen am Samstag (06.10.2018) auf der BAB 5.

Gegen 16:00 Uhr stellte eine Streife zwei Fahrzeuge fest, die jeweils das gleiche Kennzeichen führten und Richtung Norden fuhren. Ein Fahrzeug hatte es hinten montiert, das andere vorne. Bei beiden handelte es sich um einen Ford Escort, lediglich unterschieden in den Farben Schwarz und Blau. Die Fahrzeuge sollten an der AS Seeheim kontrolliert werden. Während der 51-jährige Fahrzeuglenker des ersten Fahrzeuges dem Streifenwagen folgte, fuhr das zweite weiter Richtung Norden.

Dieses wurde durch zwei weitere Streifen der Autobahnpolizei auf dem Parkplatz Büttelborn auf der A 67 eingefangen und kontrolliert. Hierbei wurden nun zahlreiche Verstöße festgestellt. Dass an der AS Seeheim angehaltene Fahrzeug war jenes, auf das die beiden Kennzeichenschilder eigentlich gehörten. Leider bestand hierzu kein Versicherungsschutz mehr, sodass die Fahrt beendet werden musste.

Das zweite Fahrzeug, welches nun auf dem Parkplatz Büttelborn in der Kontrolle stand, wurde wenige Stunden zuvor in Baden-Württemberg käuflich erworben. Um sich die Kosten für die Kurzzeitkennzeichen zu ersparen, wurde kurzerhand eines der Kennzeichenschilder vom ersten Ford Escort auf den zweiten montiert. Dies stellt nun allerdings eine Urkundenfälschung dar, da so ein regulär zugelassenes Fahrzeug vorgetäuscht wird.

Hinzu kommen noch Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie die Abgabenordnung wegen nicht abgeführter Kraftfahrzeugsteuer. Außerdem stand der Fahrer des Escort auf dem Parkplatz Büttelborn, übrigens der 18-jährige Stiefsohn des Fahrers des ersten Fahrzeuges, unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln. Bei ihm wurde eine Blutentnahme angeordnet. Ob der junge Mann über die erforderliche Fahrerlaubnis verfügt, konnte bislang noch nicht geklärt werden.