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Darmstadt / Bensheim / Viernheim (ots/Polizeipräsidium Südhessen) – Am Donnerstag (10.01.2019) führten Beamte der Verkehrsinspektion des Polizeipräsidiums Südhessen in der Zeit zwischen 13.00 Uhr und 19.00 Uhr mit Unterstützung der Hessischen Bereitschaftspolizei drei Verkehrskontrollen auf der A 672 am Darmstädter Kreuz, bei Viernheim sowie in Bensheim durch. Hierbei wurden von den Ordnungshütern insgesamt 36 Fahrzeuge und 47 Personen kontrolliert.

In Viernheim fiel ein Pkw wegen fehlender Zulassungsplakette am Kennzeichen auf. Bei der Überprüfung des 20-jährigen Fahrzeugführers wurde ermittelt, dass das Kennzeichen des Fahrzeugs wegen fehlendem Versicherungsschutz Anfang Januar entstempelt und die weitere Nutzung im öffentlichen Verkehrsraum behördlich untersagt worden war. Dies hielt den Fahrer allerdings nicht davon ab, das Auto zu nutzen. Nach Sicherstellung der Kennzeichen und der Zulassungsbescheinigung verblieb das Auto an Ort und Stelle. Gegen den Fahrer wurde Strafanzeige erstattet.

Ein weiterer Wagenlenker fiel dort wegen der hohen Lautstärke seines Wagens auf. Die kontrollierenden Beamten vermuteten sofort, dass die Auspuffanlage manipuliert wurde. Der Verdacht bestätigte sich nach Vorführung bei einem Sachverständigen. Die Messung ergab über 100 Dezibel und lag somit 15 Dezibel über dem erlaubten Wert. Die Betriebserlaubnis war damit erloschen. Die Weiterfahrt mit dem Fahrzeug wurde von der Polizei untersagt. Auf den Fahrer aus dem Kreis Bergstraße kommen ein Bußgeld von 90 Euro und ein Eintrag im Verkehrszentralregister zu. Außerdem muss der Mann die Kosten der technischen Untersuchung tragen.

In Bensheim stoppten die Gesetzeshüter einen Sattelzug aus Osteuropa. Der Brummifahrer war mit überstehender Ladung und aufgeklapptem Heckportal unterwegs. Er überschritt dadurch die zulässige Gesamtbreite. Eine Ausnahmegenehmigung konnte der Fahrer nicht vorlegen. Der Transport wäre so auch nicht genehmigungsfähig gewesen. Die Weiterfahrt wurde bis zur erfolgten Umladung untersagt. Im Rahmen eines Gewinnabschöpfungsverfahren wurden zudem rund 2700 Euro von den Beamten einbehalten.

An der Kontrollstelle auf der A 672 am Darmstädter Kreuz wurde ein Pkw-Fahrer angehalten, bei dessen Überprüfung sich Hinweise auf Drogenkonsum ergaben. Bei der Durchsuchung der Person wurde auch noch eine geringe Menge Betäubungsmittel aufgefunden. Nach einer Blutprobe muss sich der Fahrer nun nach Fertigung einer Strafanzeige für das Fahren unter Drogeneinfluss verantworten.

Bei einem weiteren Autofahrer wurde ebenfalls eine Blutentnahme durchgeführt. Ein Atemalkoholtest zeigte einen Wert von 2,66 Promille an. Der Führerschein des 59-jährigen Wagenlenkers wurde von der Polizei sichergestellt. Ihn erwartet nun ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr.