CDU-Senioren: Rentner sind bei Entlastungspaketen benachteiligt
Heppenheim (CDU) – Die Entlastungspakete der Bundesregierung benachteiligen nach einer aktuellen Studie der gewerkschaftseigenen Hans-Böckler-Stiftung vor allem Rentner mit geringen Bezügen.
„Die Senioren-Union Hessen sieht sich damit in ihrer Forderung nach deutlichen Entlastungen der Rentner bestärkt“, sagte der Mitgliederbeauftragte der Senioren Union Hessen, Peter Stephan, in Bensheim.
So gibt es für einkommensschwache Familien mit zwei Kindern und Einkünften bis zu 2600 Euro rund 64 Prozent Entlastung für die gestiegenen Energie- und Lebenshaltungskosten und alleinstehende Gutverdiener mit mehr als 5000 Euro im Monat werden mit bis zu 38 Prozent der Preissteigerungen unterstützt.
Dagegen werden nach den Berechnungen der Stiftung Alleinstehende mit Rentenbezügen von 900 Euro im Monat lediglich um zehn Prozent entlastet.
„Unsere Rentnerinnen und Rentner werden im Stich gelassen und werden zu Leidtragenden der Preisexplosionen. Das kann und darf so nicht stehenbleiben“, warnte Peter Stephan. Angesichts dieser „empörenden sozialen Schieflage“ fordert die CDU Senioren-Union eine schnelle Nachbesserung.
Die CDU Senioren Union fordert ebenfalls, die Energiepauschale auch auf Rentner, Studenten und andere bisher nicht berücksichtigte Bevölkerungsgruppen auszuweiten. Diese werden nach den derzeitigen, durch die SPD geführte Bundesregierung und der Ampel Koalition beschlossenen Regelungen, von dem einmaligen 300 Euro Zuschuss zur Abfederung der gestiegenen Energiepreise ausgeschlossen.
Der Ausschluss gerade dieser Bevölkerungsgruppen zeigt die mangelnde Wertschätzung der Ampelregierung in sozialen Fragen. Denn auch pflegende Angehörige oder Menschen, die Kranken- oder Elterngeld bekommen, gehen leer aus.
Bei der „Spritpreissenkung“ oder der Abschaffung der EEG- Umlage werden keine Bevölkerungsgruppen ausgeschlossen. Ganz im Gegenteil; wer viel verbraucht, der erhält viel Entlastung. Nur bei Rentnern und anderen Bevölkerungsgruppen mit niedrigem oder keinem Einkommen wird eine Ausnahme vom Gleichheitsgrundsatz gemacht. “Das ist sozial ungerecht und widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes”, so Peter Stephan bei der Analyse der aktuellen Situation.