Wahlbenachrichtigungen werden hessenweit versandt – Zustellung der Briefwahlunterlagen aber später wie gewohnt

Auch über die ViernheimApp kann ganz einfach und bequem der Antrag auf Briefwahl gestellt werden.
Foto: Stadt Viernhiem

Viernheim (Stadt Viernheim) – Am 23. Februar 2025 wählen die Bürgerinnen und Bürger einen neuen Bundestag. Die vorgezogene Wahl bedeutet nicht nur für die Stadtverwaltungen, dass die Zeitfenster kürzer als gewohnt sind – auch die Wählerschaft muss sich auf kürzere Fristen einstellen.

 

Für die Bundestagswahl werden zurzeit die Wahlbenachrichtigungen zentral erstellt und hessenweit bis spätestens 2. Februar an die Wahlberechtigten als Brief zugestellt. Auf deren Rückseite ist ein Antragsformular zur Erteilung eines Wahlscheins für die Briefwahl abgedruckt. Dort befindet sich zudem ein personalisierter QR-Code über den der Wähler direkt zum vorausgefüllten Antrag für die Briefwahl gelangt. Alternativ kann der Antrag bereits jetzt – auch ohne Wahlbenachrichtigung – auf der städtischen Homepage unter www.viernheim.de/briefwahl oder über die Startseite der ViernheimApp gestellt werden. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

 

Der Versand der beantragten Briefwahlunterlagen wird allerdings voraussichtlich nicht vor dem 10. Februar erfolgen können. Denn über den endgültigen Inhalt der Stimmzettel können die zuständigen Kreis-, Landes- und Bundeswahlbehörden wegen anhängiger Rechtsbehelfe erst in den nächsten Tagen entscheiden. Die dann zu druckenden Stimmzettel müssen über Speditionen an die einzelnen Städte und Gemeinden ausgeliefert werden, bevor diese mit den gesamten beantragten Wahlunterlagen von den Teams in den Stadtverwaltungen an die einzelnen Wahlberechtigten adressiert per Deutscher Post zu verschicken sind.

 

Auch das direkte Wählen vor Ort im Briefwahlbüro sowie die persönliche Abholung von Briefwahlunterlagen zur Wahl zu Hause werden voraussichtlich erst ab dem 10. Februar möglich sein.

 

Sobald die beantragten Briefwahlunterlagen (Stimmzettel mit weißem Stimmzettelumschlag, Wahlschein und roter Wahlbriefumschlag für die Rücksendung) den Wahlberechtigten vorliegen, sollten sie möglichst zügig ausgefüllt und per Deutscher Post wieder zurückgesendet werden. Alternativ können die roten Wahlrückbriefe auch direkt in die Briefkästen am Alten oder Neuen Rathaus (Kettelerstraße 3 oder Am Alten Weinheimer Weg 1) eingeworfen oder am dortigen Empfang abgegeben werden.

 

Wichtig: Die Wahlbriefe müssen am Wahlsonntag, den 23. Februar, spätestens um 18 Uhr in einem der beiden Briefkästen der Stadtverwaltung vorliegen.

 

Anträge auf Briefwahl können ab Mittwoch, den 5. Februar auch persönlich gestellt im dann speziell eingerichteten Briefwahlbüro gestellt werden. Hier muss mit Wartezeiten gerechnet werden. Es befindet sich ab kommenden Mittwoch, den 5. Februar, im 1. Stock des Alten Rathauses, Kettelerstraße 3 (bisheriges Trauungszimmer) und ist zu folgenden Zeiten geöffnet: Montag und Dienstag von 8:30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr, Mittwoch von 9:30 bis 12 Uhr und 14 bis 17 Uhr sowie Donnerstag und Freitag von 8:30 bis 12 Uhr.

 

Weitere allgemeine Informationen zur Bundestagswahl erhalten Interessierte auf der Homepage des Landeswahlleiters (wahlen.hessen.de) sowie auf der städtischen Homepage oder bei konkreten Wahlproblemen telefonisch unter der Rufnummer des Bürgerbüros-Wahlen: 06204 988-123.