Brundtlandbüro: Härtefallhilfen wegen gestiegener Energiekosten für private Haushalte – Antrag ab 4. Mai stellen
Viernheim (Stadt Viernheim) – Das städtische Brutlandbüro macht die Viernheimer Haushalte auf ein bundesweites Unterstützungsangebot ab dem 4. Mai 2023 aufmerksam. „Private Haushalte, die mit Heizöl und anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern (Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle bzw. Koks) heizen, können jetzt Härtefallhilfen rückwirkend für das Jahr 2022 beantragen,“ so Philipp Granzow vom Brundtlandbüro. Grund sind die über die Wintermonate drastisch gestiegenen Heizkosten. Die eingerichteten Preisbremsen konnten für leitungsgebundene Energieträger automatisch verrechnet werden. Für alle anderen gibt es nun die sogenannte Härtefallhilfe.
Online-Antrag für den Heizkostenzuschuss: So gibt es Geld zurück
Die Hilfe kann über ein Online-Portal beantragt werden, das in den einzelnen Bundesländern stufenweise freigeschaltet wird. Die Härtefallhilfe ist vorgesehen für Privathaushalte, die vom 1. Januar bis 1. Dezember 2022 mindestens eine Verdoppelung ihrer Energiekosten hinnehmen mussten. Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten über diesem verdoppelten Betrag gegenüber dem bundesweiten Referenzpreis des jeweiligen Energieträgers im Jahr 2021. Die Bagatellgrenze beträgt 100 Euro, der maximale Gesamtentlastungsbetrag beläuft sich auf 2.000 Euro pro Haushalt. Über einen Online-Rechner kann ermittelt werden, ob eine Antragstellung in Frage kommt. Unternehmen (z. B. Wohnungsbaugesellschaften) können als Zentralantragsstellende bereits im Vorfeld durch Einrichtung eines Servicekontos ihre Firmenakte beim zur Hamburger Finanzbehörde gehörenden Landesbetrieb Kasse.Hamburg beantragen.
Bürgerinnen und Bürger finden den Rechner und die Antragsplattform im Internet unter
www.serviceportal.hamburg.de, Rubrik „Bauen & Wohnen“ unter der Überschrift „Antrag Brennstoffhilfe“.