„Besser gute Kitas für alle, statt perfekte Kitas für manche“ – Viernheims Bürgermeister sorgt sich um die Zukunft der Kindertagesstätten
Viernheim (Stadt Viernheim) – Kindertagesstättenplätze sind vielerorts knapp. In vielen Städten und Gemeinden, auch im Landkreis Bergstraße, wurden aktuell zusätzliche Kita-Plätze geschaffen. Neben den Schwierigkeiten bei der Umsetzung von Baumaßnahmen ist auch das laut Gesetz erforderliche Fachpersonal knapp. Der höhere Bedarf erklärt sich vor allem aus der stark gewachsenen Zahl von Kindern unter sechs Jahren. Hinzu kommt aktuell eine größere Anzahl geflüchteter Kinder aus der Ukraine. Das Kernproblem: Zulässige Gruppengrößen und Fachkräftebedarf hängen nach dem Gesetz direkt mit der Kinderzahl zusammen. Um für die Zukunft gerüstet zu sein, fordert der Hessische Städte- und Gemeindebund (HSGB) eine grundlegende Anpassung der in Hessen gültigen Vorschriften für die Kinderbetreuung.
„Wenn das Land Hessen keine Änderungen vornimmt, werden in den Einrichtungen nach und nach Plätze abgebaut werden, weil schlicht kein Personal mehr da ist“, so bringt es Viernheims Bürgermeister Matthias Baaß (im Ehrenamt gleichzeitig Präsident des HSGB) aktuell auf den Punkt. Er sagt weiter: „Selbstverständlich brauchen wir in den Kitas gut ausgebildete Fachkräfte, aber es muss doch möglich sein, jede 5. oder 6. Stelle auch mit Personen zu besetzen, die das Interesse an dieser Tätigkeit haben, nachweisbar Leistung bringen und die volle Ausbildung anstreben. Vielen Eltern werden lieber ein solches sehr gutes Angebot in Anspruch nehmen, als auf einen 100 Prozent perfekten Kindertagesstättenplatz verzichten zu müssen, weil kein Personal mehr vorhanden ist.“
Die Herausforderungen im Bereich der Kinderbetreuung ergeben sich aus zwei wichtigen gesellschaftlichen Trends: Die Altersgruppe der Kinder unter sechs Jahren wächst in den letzten Jahren entgegen aller Prognosen deutlich (siehe Grafik). Und vor allem wegen der guten Arbeitsmarktlage und der verbreiteten Erwerbstätigkeit beider Elternteile werden verstärkt Betreuungsangebote in Anspruch genommen und zwar meist auch im Alter unter drei J
Die Zahl der in hessischen Kitas betreuten Kinder stieg in zehn Jahren um 16,6 Prozent von 233.0000 auf 272.000 Kinder. Zum Glück konnten die Kita-Träger zusätzliches pädagogisches Personal gewinnen, deren Zahl wuchs binnen zehn Jahren um 51 Prozent.
Um das zu erreichen, um Personal zu gewinnen und zu halten, haben gerade die kommunalen Kita-Träger viel getan. So sind die Bediensteten des Sozial- und Erziehungsdienstes in den Tarifrunden 2015 und 2022 strukturell deutlich bessergestellt worden und erhalten deutlich mehr Geld, auch im Vergleich zu anderen Berufsgruppen, die in den Kommunen tätig sind. Zudem haben die Arbeitgeber mit der Tarifrunde 2022 auch die Forderung nach Entlastungstagen aufgegriffen.
Baaß: „Das ist bisher gelungen. Aber jetzt ist es vorbei!“ Denn die demographische Entwicklung kann von den Kita-Trägern nicht geändert werden. In den nächsten Jahren gehen altersbedingt viele Kita-Fachkräfte in Rente. Das Land Hessen geht bereits für 2022/2023 von einer Fachkräftelücke aus.
Präsident Baaß abschließend: „Für eine unterstützende Arbeit von Nicht-Fachkräften fehlt eine gesetzliche Grundlage. Das war während der Corona-Pandemie zeitweise anders. Nach der hessischen Coronavirus-Schutzverordnung durften Nicht-Fachkräfte unterstützend tätig werden. Einige Kommunen konnten so neue Mitarbeitende gewinnen und an die Erzieherausbildung heranführen. Dieser zusätzliche Einstieg sollte dauerhaft geöffnet werden.“
Der rechtliche Hintergrund
Die Städte und Gemeinden müssen in Hessen dafür sorgen, dass die erforderlichen Betreuungsplätze in Kitas und in der Tagespflege zur Verfügung stehen. Außerhalb der Großstädte müssen in der Regel die Landkreise als Jugendhilfeträger die Rechtsansprüche auf einen Betreuungsplatz erfüllen; anderenfalls wird der Jugendhilfeträger schadens-ersatzpflichtig.
Grundlage ist das Hessische Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB). Das HKJGB regelt die Aufgaben und Anforderungen für die Kinderbetreuung in Hessen. Das Gesetz regelt insbesondere Personalstandards, Gruppengrößen und andere Genehmigungsvoraus-setzungen für Kitas. Aktuell dürfen nur bestimmte Berufsgruppen mit Leitungsaufgaben oder mit der Kinderbetreuung betraut werden.