Viernheim (MH) – Nach sechs Wochen ist es endlich soweit. Ab Montag, den 04. Mai 2020 wird der Vogelpark Viernheim wieder seine Pforten für die Besucher öffnen. Allerdings unter strengen Sicherheitsvorgaben, die vorerst auch noch zu einigen Einschränkungen führen werden. Schließlich steht die Sicherheit und Gesundheit von Besuchern und Personal noch immer an allererster Stelle.

Auch wenn der Besuch noch ein klein wenig anders sein wird, als gewohnt, ist es sicher nicht nur für die Besucher eine gute Entscheidung, dass der Park wieder öffnen darf: „Ein Spaziergang durch den Vogelpark entlang der Außenanlagen mit den Tieren ist bestimmt eine willkommene Abwechslung nach den vielen Wochen des Verzichts. Selbst die Vögel haben ihr Publikum teils schon vermisst.“ 

Auch die Ehrenamtlichen freuen sich auf die Besucher und hoffen auch auf den ein oder anderen Beitrag in den Spendenkassen.

Die Regelungen der Übergangsphase im Überblick – Vor Eurem nächsten Besuch unbedingt durchlesen: 

  • Im Park gelten die gleichen Abstands- und Hygieneregeln wie in allen anderen öffentlichen Bereichen. 
  • Für den Parkbesuch gelten ebenfalls die derzeit gültigen Kontaktregeln: Familien und häusliche Gemeinschaften sowie zu zweit. 
  • Die Picknickplätze und die öffentlichen Toiletten bleiben vorläufig geschlossen. Der Futterautomat wird vorläufig abgehängt. Bitte die Tiere nicht füttern!
  • Der Vogelpark ist täglich von 9.00 – 18.00 Uhr geöffnet. Der Zutritt ist nur für eine limitierte Anzahl von Personen pro Tag möglich. Die Einhaltung der Regelung wird von Mitarbeitern überwacht. Den Anordnungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei übermäßigem Besucherandrang behält sich der Vogelpark Viernheim e.V. vor, den Einlass zeitweise zu beschränken.
  • Da es größere Menschenansammlungen im Vogelparkzu vermeiden gilt, finden bis auf Weiteres keine Führungen statt. 

Über neue Entwicklungen wird auf der Website http://www.vogelpark-viernheim.de und in Facebook https://www.facebook.com/Vogelpark-Viernheim-143839979017050/ regelmäßig berichtet. Bitte beachtet: Die Regelungen gelten bis auf weiteres, vorbehaltlich anderer Vorgaben der Landesregierung und werden, falls nötig, der aktuellen Lage angepasst.