Viernheim (BUND Viernheim) – Bäume gehören zu und auf die Grünflächen in der Stadt. Neben den Parks und öffentlichen Flächen zählen auch die privaten Gärten dazu. Diese prägen vor allem das Grün im Stadtgebiet. Diese Grünflächen mit Baumbestand erfüllen wichtige ökologische Funktionen. Bäume leisten Klimaschutz durch Verschattung und Verdunstung. Sie binden durch Photosynthese das schädliche Treibhausgas Kohlendioxid und wandeln es in Sauerstoff um. Sie filtern die Luft vom Feinstaub, was im Stadtgebiet von erhöhter Bedeutung ist. Sie sind Lebensraum für Insekten, Vögel und Eichhörnchen. Sie schützen den Boden durch ihre Wurzeln vor Erosion. Das alles tun sie für uns alle. Das sind bekannte Fakten, die die Notwendigkeit des Schutzes gerade älterer Bäume bedingen. Eine auf nachhaltige, ökologische Stadtentwicklung ausgerichtete Stadtverwaltung, hat zur Aufgabe diesen Schutz der Bäume auf allen Grünflächen umzusetzen! Viernheim ist begrüßenswerter Weise diese Verpflichtung eingegangen. Dazu gehört auch eine Baumschutzsatzung.

Im Straßenraum mit beengten und versiegelten Flächen und hohen Schademissionen haben es Bäume schwer, in Gärten hingegen haben sie mehr Platz und finden bessere Bedingungen vor. Deshalb verpflichten neuere Bebauungspläne Hauseigentümer zu Baum- und Grünbepflanzungen in ihren Gärten. Allerdings fielen diese Bestimmungen zeitlich sehr unterschiedlich aus. Sie binden die Hauseigentümer auch zum Erhalt dieser Bäume als Teil ihrer Baugenehmigung. Eine Baumschutzsatzung vereinheitlicht und erleichtert die Arbeit der Ämter der Stadtverwaltung bzgl. Grünplanung, Baumschutz, Nachbepflanzung, Pflege und ggf. Kontrolle und Erlaubnis zum Baumfällen. Denn auch Bäume erreichen ihr Lebensalter, haben Krankheiten, verlieren ihre ökologische Bedeutung oder stehen wichtigen anderen sinnvollen Vorhaben leider im Weg. Dies muss eine Baumschutzsatzung ebenso berücksichtigen und setzt für Hauseigentümer klare Rahmen, welcher Baum gefällt werden darf und welcher nicht. Digitale Technologien wie Luftbildaufnahmen erleichtern zudem die Bewertung und Kontrolle des Grün- und Baumbestandes auf allen Flächen Viernheims.

Im Gegensatz zu einigen Aussagen einzelner Stadtverordneter gibt es keine hessische Baumschutzverordnung, die eine lokale Regelung überflüssig machen würde. Was es gibt, ist die Ermächtigung für Kommunen solche städtische Baumschutzsatzungen zu erlassen. Diese regeln den Schutz aller Bäume gleich sowie auch die Einzelfallbewertung für das Fällen einzelner Bäume. Etliche Gemeinden haben davon Gebrauch gemacht. Viernheim betritt mit seiner Baumschutzsatzung kein Neuland.

Im Übrigen gilt, dass Bäume angesichts der Hitzewellen im Sommer und zurückgehender Populationen an Vögeln und Insekten mehr ökologische Bedeutung haben. Nach Ansicht des BUND verliert Viernheim zunehmend an alten Baumbeständen. Nachpflanzungen junger Bäume brauchen Zeit, da viele Bäume langsam wachsen und in jungen Jahren absterben können durch Wassermangel, Pilzinfektionen und Vandalismus.

Der BUND appelliert eindringlich an die Stadtverordneten ihrer Verpflichtung zum Umweltschutz nachzukommen und mit Mehrheit für die Baumschutzsatzung zu stimmen. Die Garteneigentümer müssen diese nicht fürchten. Im Gegenteil: Sie schafft klare, einheitliche Bestimmungen Eine Fällung bleibt möglich nach einer sachlichen Bewertung, ggf. mit Unterstützung der Stadt. Denn es zählt inzwischen jeder Baum.