Viernheim (R.Sax) – Der Bundestag hat das Telekommunikationsgesetz (TKG) geändert. Diese Gesetzesänderung wird sich deutschlandweit auf zirka 12,5 Mio. Mieterhaushalte auswirken und in bestimmten Fällen zu einer finanziellen Mehrbelastung führen. Die Umstellung wird insbesondere die Haushalte finanziell mehr belasten, die ihre Mieten als Kosten der Unterkunft vom Amt bezahlt bekommen. Denn künftig sind Kabelfernsehgebühren dort nicht mehr enthalten, sondern müssen monatlich vom Bewohner aus dem Haushaltsbudget selbst bezahlt werden.

Wie viele Vermieter in Deutschland, stellt auch die Baugenossenschaft Viernheim ihren Mietern bereits seit sehr vielen Jahren den TV-Empfang als Nebenleistung über das Kabelnetz zur Verfügung. Der Gesamtversorgungsvertrag hatte Vorteile für Mieter, z. B. die ständige technische Aufrüstung der Kabel- bzw. Hausverteilnetze und stabile, günstige Kabelfernsehgebühren. Die Abrechnung der Kosten erfolgte bequem über die Nebenkostenabrechnung. Mieter mussten sich um nichts kümmern, sondern einfach den Stecker in die TV-Dose stecken und fernsehen.

Aufgrund der Gesetzesänderung dürfen Vermieter die TV-Entgelte ab Mitte 2024 nicht mehr über die Nebenkostenabrechnung an ihre Mieter weiterberechnen. Damit endet auch die langjährige Praxis der Sammelverträge. Vermieter wie die Baugenossenschaft haben dann keinen Einfluss mehr auf die Kabelnetzbetreiber und sind künftig auch kein Ansprechpartner mehr für Mieterfragen rund um den TV-Empfang.

Die enorme Zahl der notwendigen Umstellungen in Deutschland zum Endtermin wird eine große Herausforderung für Kabelnetzbetreiber und Vermietungsgesellschaften. Aus diesem Grunde wird die Baugenossenschaft Viernheim die Umstellung schon einen Monat früher vornehmen. Hierzu wurde  mit dem Telekommunikationsanbieter PYUR eine Sondervereinbarungen für die Mieter der BG geschlossen.

Entscheiden sich die Mieter der Baugenossenschaft selbst für die künftige Versorgung durch den bisherigen Anbieter PYUR und schließen rechtzeitig eigene Versorgungsverträge ab, werden sich die monatlichen TV-Gebühren ab dem 01.06.2024 um rund 1/3 reduzieren. Zum Umstellungstag muss dann keiner der Mieter zuhause sein. Neue Empfangsgeräte, Sendersuchlauf oder andere Änderungen der Einstellungen und Verkabelungen sind auch nicht notwendig um das Kabelfernsehen in gewohnter Weise zu empfangen. Wichtig: Für den normalen Fernsehempfang über das Kabelnetz wird auch kein separater, kostenpflichtiger Internetvertrag notwendig.

Vermehrt erkundigen sich Mieter aufgrund von Werbeanzeigen bereits bei der Baugenossenschaft darüber, wie es mit der TV-Versorgung ab Mitte des Jahres weitergeht. Gemeinsam mit PYUR informiert die Baugenossenschaft daher bereits gezielt ihre Mieter.

Neben Infoplakaten in den Häusern gibt es Anschreiben sowohl der Baugenossenschaft als auch von PYUR, um alle Mieter auf die notwendige Umstellung hinzuweisen. Denn nur wer sich frühzeitig um einen eigenen Vertrag kümmert, wird ab Mitte des Jahres auch weiterhin Fernsehempfang haben. Das Prinzip kennen die meisten von dem eigenen Stromversorgungs- oder dem Telefon- / Internetvertrag. Auch hier müssen Kunden seit Jahren eigene Verträge mit einem Anbieter ihrer Wahl abschließen.

Die Frage nach eigenen SAT-Anlagen der Mieter auf den Balkonen verneint die Baugenossenschaft Viernheim. Die vorhandene Infrastruktur ermöglicht einen guten umfassenden und auch fremdsprachlichen TV-Empfang, ohne dass es einer eigenen SAT-Anlage bedarf. Schon vor Jahren wurde die Aufstellung aus technischen Gründen untersagt, dies wird sich auch durch die TKG-Novelle nicht ändern.

 

 

Die Baugenossenschaft Viernheim empfiehlt ihren Mietern sich frühzeitig zu informieren und eigene Versorgungsverträge ab dem 01.06.2024 abzuschließen. Wer sich frühzeitig kümmert und entscheidet kann der großen Welle der 12,5 Mio. umzustellenden Haushalte etwas zuvorkommen.

Schon jetzt gibt es für die BG-Mieter unter www.pyur.com/kabel oder unter der                                     Rufnummer 0800 / 220 1111 die Möglichkeit sich zu informieren und die künftige Fernsehversorgung zu sichern.