BAB 6: 46-Jähriger wegen des dringenden Verdachts des Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Untersuchungshaft
BAB 6 / Rhein-Neckar-Kreis (ots/Polizeipräsidium Mannheim) – Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft und des Polizeipräsidiums Mannheim:
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim erließ das Amtsgericht Mannheim Haftbefehl gegen einen 46-jährigen niederländischen Staatsangehörigen.
Der Beschuldigte steht im dringenden Verdacht sich knapp 400 Gramm eines Kokaingemischs beschafft zu haben und mit den Betäubungsmitteln Handel treiben zu wollen. Durch den Verkauf wollte er sich eine Einnahmequelle von einigem Umfang und Dauer verschaffen und dadurch seinen Lebensunterhalt finanzieren.
Am Dienstag gegen 10.45 Uhr befuhr der Niederländer mit seinem Opel die Bundesautobahn 6 in Richtung Heilbronn. Er wurde von Fahndungskräften an der Tank- und Rastanlage Hockenheim-West kontrolliert. Bei dem Kontrollgespräch verwickelte sich der Beschuldigte in Widersprüche. Mit diesen konfrontiert, reagierte er zunehmend nervöser. Bei einer nun durchgeführten Durchsuchung seines Fahrzeugs konnte in der Verkleidung des Autos eine Plastiktüte mit knapp 400 Gramm eines Kokaingemischs gefunden werden. Er wurde daraufhin vorläufig festgenommen.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim wurde der 46-jährige Mann am Mittwochvormittag der Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Mannheim vorgeführt. Diese erließ gegen den Beschuldigten Haftbefehl wegen des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge aufgrund von bestehender Flucht- und Verdunkelungsgefahr. Der Beschuldigte wurde danach in eine Justizvollzuganstalt eingeliefert.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Mannheim und der Kriminalpolizei Heidelberg dauern an.