Viernheim (Dr.I.Dannemann) – Der Kirchenvorstand leitet zusammen mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer die Gemeinde und ist somit für Finanzen, rechtliche Fragen und Personal zuständig. Was er entscheidet, gilt.

Aufgaben werden nach persönlichen Fähigkeiten, Interessen und Kenntnissen geteilt. Beschlüsse werden gemeinsam gefasst. Der Kirchenvorstand berät neben der grundsätzlichen Ausrichtung der Gemeindearbeit auch ganz konkret über die Arbeit und Verwaltung der Kindergärten, Gestaltung der Gemeindearbeit mit Seniorinnen und Senioren, Kindern und Jugendlichen und mit Konfirmanden. Er verantwortet die Instandhaltung und den Betrieb der Gebäude, organisiert Gemeindefeste und Gottesdienste. Ferner entsendet der Kirchenvorstand Mitglieder in die Synode (= Kirchenparlament) und nimmt damit Einfluss auf die überregionale Entwicklung der Kirche. Die Aufgaben eines Kirchenvorstands sind vielfältig und abwechslungsreich – ein wertvolles Ehrenamt mit Verantwortung.

 

Die Ev. Christuskirchengemeinde Viernheim gibt hiermit den vorläufigen Wahlvorschlag für die Kirchenvorstands-Wahl im kommenden Jahr (am 13.06.2021) bekannt.

Es kandidieren:

NameVornameAlter am Wahltag (13.06.2021)Beruf
HanfMartina 47Diplom-Sozialpädagogin  
van HülstGabriele66Rentnerin
KakoschkeAdelheid67Krankenschwester i.R.
KlotzbachBianca46Lehrerin
KolbUlrike56Büroangestellte
LautersbachMaik45Diplom-Finanzwirt (FH)
Rohrßen-LangeSabine59Kaufmännische Angestellte
SchwöbelThorsten47Postbeamter

 

Aufgrund der Corona-Pandemie hat der Kirchenvorstand beschlossen, auf die Gemeindeversammlung zu verzichten, bei der sonst der Wahlvorschlag ergänzt werden könnte.

 

Einladung zur Benennung weiterer Kandidierender

Weitere Kandidierende, auch Jugendmitglieder, sind herzlich willkommen! Pfarrer Klaus Traxler und Pfarrerin Dr. Irene Dannemann laden herzlich ein, sich mit weiteren Vorschlägen zu melden, gern per Telefon im Gemeindebüro 06204-5401.

Der vorläufige Wahlvorschlag kann innerhalb von zwei Wochen, also bis zum 17.01.2021, ergänzt werden.

Sind Sie selbst interessiert „ja, ich würde gern im Kirchenvorstand mitarbeiten“ oder möchten Sie jemand anderen für dieses Ehrenamt vorschlagen?

Dafür braucht es einen schriftlichen Vorschlag sowie eine Unterschriftenliste mit mindestens zehn wahlberechtigten Gemeindemitgliedern. Die Unterschriftenliste muss bis spätestens Montag, 18.01.2021, im Gemeindebüro Saarlandstr. 12-14, 68519 Viernheim eingegangen sein.

Vorschlagsberechtigt sind alle wahlberechtigten Gemeindemitglieder der Christuskirchengemeinde, das sind alle Gemeindemitglieder, die am 13.06.2021 mindestens 14 Jahre alt sind.