Viernheim (Stadt Viernheim) – Im Zuge der geplanten bautechnischen Abnahme am 07.12.2022 hat sich herausgestellt, dass das Neubaugebiet nicht wie ursprünglich vorgesehen am Montag, den 12.12.2022 freigegeben werden kann. Es wurden umfangreiche Mängel am Pflaster der Mischverkehrs- und Gehwegflächen dokumentiert, die das zuständige Unternehmen, zu beheben hat. Ausstehende Lieferleistungen im Bereich der StVO-Beschilderung und der umlegbaren Poller in den Nebenwegen sowie ausstehende Restleistungen sind gleichermaßen ausschlaggebend für die sich verzögernde Verkehrs- und Baufreigabe.

 

Das Neubaugebiet Bannholzgrabe II wird seitens der Stadtverwaltung sofort freigegeben, sobald die beanstandeten Mängel durch das ausführende Unternehmen beseitigt worden sind. Vorher kann aus Gründen der Verkehrssicherheit sowie Gewährleistungsansprüchen keine Baufreigabe an die privaten Bauherren erteilt werden.