Beim Radfahren gilt: Sicherheit durch mehr Sichtbarkeit
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Viernheim (Stadt Viernheim) – Seit Beginn der dunklen Jahreszeit muss leider wieder verstärkt festgestellt werden, dass viele Fahrradfahrende mit nicht voll ausgestatteten bzw. funktionstüchtigen Fahrrädern unterwegs sind. Dies kann im schlimmsten Fall schwerwiegende Folgen haben, wenn Fahrradfahrende durch andere Verkehrsteilnehmende nicht oder nicht rechtzeitig gesehen werden. Daher appelliert das Ordnungsamt an alle Bürgerinnen und Bürger, ihr Fahrrad und die Fahrräder Ihrer Kinder auf die vollständige Ausrüstung und Funktionsfähigkeit der notwendigen Ausstattung zu überprüfen.

 

Folgende Teile müssen nach Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) vorhanden und funktionstüchtig sein: Eine helltönende Klingel, zwei voneinander unabhängige Bremsen, zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale, die mit je zwei nach vor und hinten wirkenden gelben Rückstrahlern ausgestattet sind, weißer Frontscheinwerfer und Frontreflektor (oft kombiniert), ein rotes Rücklicht und ein roter Rückstrahler (oft kombiniert), wahlweise Reflektorstreifen am Rad, Speichenclips oder pro Rad zwei gelbe Speichenreflektoren. Weiterhin sollte neben einem Helm möglichst helle Kleidung oder noch besser Kleidung mit Reflektoren beim Fahren in der Dunkelheit getragen werden.

 

Die Stadtpolizei wird hierzu in den kommenden Tagen auch vereinzelt Kontrollen durchführen. Bei Verstößen können neben Verwarnungen auch Verwarn- und Bußgelder, im schlimmsten Fall auch Punkte im Kraftfahrt-Zentralregister in Flensburg verhängt werden.