Ohne die richtige Beleuchtung am Fahrrad sieht es in der dunklen Jahreszeit in Sachen Verkehrssicherheit düster aus.
Foto: Stadt Viernheim

Viernheim (Stadt Viernheim) – Sehen und Gesehen werden, das sollte das Gebot jedes Fahrradfahrenden sein, gerade jetzt mit Beginn der dunklen Jahreszeit. Daher ruft das Ordnungsamt Bürgerinnen und Bürger dazu auf, das eigene Fahrrad und das ihrer Kinder auf die vollständige Ausrüstung und Funktionsfähigkeit der notwendigen Ausstattung zu überprüfen. Denn aktuell muss leider wieder verstärkt festgestellt werden, dass viele Fahrradfahrende nicht verkehrssicher unterwegs sind. Dies kann im schlimmsten Fall schwerwiegende Folgen haben, wenn Radfahrende durch andere Verkehrsteilnehmende nicht oder nicht rechtzeitig gesehen werden.

 

Folgende Ausstattung muss nach der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) vorhanden und funktionstüchtig sein: Eine helltönende Klingel, zwei voneinander unabhängige Bremsen, zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale, die mit je zwei nach vor und hinten wirkenden gelben Rückstrahlern ausgestattet sind, weißer Frontscheinwerfer und Frontreflektor (oft kombiniert), ein rotes Rücklicht und ein roter Rückstrahler (oft kombiniert), wahlweise Reflektorstreifen am Rad, Speichenclips oder pro Rad zwei gelbe Speichenreflektoren. Weiterhin sollte, neben einem Helm, möglichst helle Kleidung oder noch besser Kleidung mit Reflektoren beim Fahren in der Dunkelheit getragen werden.

 

Die Stadtpolizei wird hierzu in den kommenden Tagen auch vereinzelt Kontrollen durchführen. Bei Verstößen können neben Verwarnungen auch Verwarn- und Bußgelder, im schlimmsten Fall auch Punkte im Kraftfahrt-Zentralregister in Flensburg verhängt werden.