Alexander Bauer MdL: Neufassung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes beschlossen
(ab) – Anlässlich der Verabschiedung der geänderten Fassung des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (HBKG) im Hessischen Landtag teilt der Landtagsabgeordnete Alexander Bauer (CDU) mit:
Mehr als 80.000 Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren verrichten im Brand- und Katastrophenschutz einen wichtigen Dienst. Sie stehen auf diesen Gebieten der Gefahrenabwehr Tag für Tag und Nacht für Nacht für den Schutz unserer Bevölkerung bereit und setzen sich im Ernstfall für die Bürgerinnen und Bürger ein. Für ihren Einsatz schafft die CDU-geführte Landesregierung optimale Rahmenbedingungen. Allein im Jahr 2017 hat das Land Hessen die Beschaffung von 190 Fahrzeugen gefördert sowie den Bau von 50 Feuerwehrhäusern hessenweit unterstützt. Zuvor hatte das Land seit 1999 im Bereich des Brandschutzes mehr als 2.500 Maßnahmen mit rund 202 Millionen Euro gefördert. Die Garantiesumme der Feuerschutzsteuer wurde für das Jahr 2018 auf 35 Millionen Euro und in 2019 auf 40 Millionen Euro erhöht. Die Zahl der Landesfahrzeuge im Katastrophenschutz konnte von 278 auf über 600 mehr als verdoppelt werden. Hierfür wurden seit dem Jahr 2008 rund 63 Millionen Euro bereitgestellt. „Der Hessische Katastrophenschutz verfügt nunmehr über die umfassendste und modernste Ausstattung seiner Geschichte“, informiert Bauer.
Durch eine im Landtag beschlossene Gesetzesänderung wird es Gemeinden von nun an möglich sein, ihre Gemeindebrandinspektoren im Hauptamt zu beschäftigen. Bisher war das Amt des Gemeindebrandinspektors rein ehrenamtlich zu bekleiden. In der Praxis kommt es jedoch immer wieder vor, dass die Funktion des Gemeindebrandinspektors aus den Reihen der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen nicht besetzt werden kann, weil entsprechende Kandidaten nicht für eine Wahl zur Verfügung stehen. Wegen der privaten und beruflichen Belastungen, denen sich ehrenamtliche Feuerwehrangehörige zunehmend ausgesetzt sehen und die sie davon abhalten können, entsprechende Führungsverantwortung zu übernehmen, soll den Gemeinden entsprechender Gestaltungsspielraum eröffnet werden, um dauerhaft eine qualifizierte Führung der Feuerwehr zu gewährleisten. „Deshalb wird zugelassen, dass künftig auch in kreisangehörigen Gemeinden die Position des Gemeindebrandinspektors hauptamtlich besetzt werden kann. Voraussetzung für die konkrete Bestellung einer hauptamtlichen Kraft durch den Gemeindevorstand ist allerdings die Zustimmung der Mehrheit der aktiven ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen“, so Alexander Bauer in seiner Mitteilung.