(ab) – „Die Feuerwehren in Hessen wurden im zurückliegenden Jahr 2018 von der Landesregierung so umfangreich ausgestattet wie nie zuvor. Mit einer Förderquote von mehr als 95 Prozent deckte das Land den Bedarf der Brandschützer an Fahrzeugen und Feuerwehrhäuser fast flächendeckend und hat dafür mit rund 25 Millionen Euro so viel wie in keinem Haushaltsjahr zuvor aufgewandt. Mit einer Gesamtinvestitionssumme von rund 22 Millionen Euro wurde 2017 gleichwohl ein ähnlich hoher Wert erreicht.

Den ehrenamtlichen Einsatzkräften konnte wieder jene Ausstattung zur Verfügung gestellt werden, die sie für ihre wichtige Arbeit benötigen. Wir alle können sehr dankbar sein für die unglaubliche Arbeit, die landauf landab in Hessen geleistet wird. Die Rekordwerte sollen auch als ein Zeichen der Wertschätzung der ehrenamtlichen Einsatzkräfte durch die Hessische Landesregierung verstanden werden“, teilt der Landtagsabgeordnete Alexander Bauer (CDU) mit.

Diese Unterstützung für die Feuerwehren in Rekordhöhe ist dem Land auch dank der hohen Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer möglich. Allein im Jahr 2018 hat das Land Hessen damit die Beschaffung von 256 Fahrzeugen gefördert sowie den Bau von 49 Feuerwehrhäusern hessenweit unterstützt. Zuvor hatte das Land binnen zehn Jahren im Bereich des Brandschutzes mehr rund 1.700 Maßnahmen mit fast 133 Millionen Euro gefördert. Damit wurden die Beschaffung von mehr als 1.300 Fahrzeugen und der Aus- und Neubau von mehr als 350 Feuerwehrhäusern unterstützt.

„Um den unschätzbaren Wert des ehrenamtlichen Einsatzes der rund freiwilligen 80.000 Helferinnen und Helfer in den Feuerwehren sowie im hessischen Katastrophenschutz zum Ausdruck zu bringen und ihre Arbeit vor Ort noch besser zu unterstützen, hat das Land seine Investitionen erhöht: Allein die Garantiesumme für den Brandschutz in Hessen steigt so von 35 Millionen im vergangenen Jahr auf 40 Millionen in diesem Jahr“, so Bauer abschließend.

Hintergrund: Feuerschutzsteuer

Der Feuerschutzsteuer ergibt sich anteilig aus Feuerversicherungen, Wohngebäudeversicherungen sowie Hausratversicherungen. Bemessungsgrundlage für die Erhebung der Feuerschutzsteuer ist bei Feuerversicherungen ein Anteil von 40 Prozent des Versicherungsentgelts, bei Wohngebäudeversicherungen ein Anteil von 14 Prozent des Gesamtbetrages des Versicherungsentgelts und bei Hausratversicherungen ein Anteil von 15 Prozent des Gesamtbetrages des Versicherungsentgelts. Die so erhobenen Beträge werden unter den Bundesländern aufgeteilt.