Afrikanische Schweinepest: Erweiterung der Drückjagdfreigaben
Neue 7. Zusammenfassende Allgemeinverfügung ab 22.11.2025 über www.kreis-bergstrasse.de/bekanntmachungen abrufbar
Kreis Bergstraße (kb)- Der Kreis Bergstraße hat als örtlich zuständige Veterinärbehörde eine aktualisierte 7. Zusammenfassende Allgemeinverfügung bezüglich der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest erlassen. Diese wird am 22.11.2025 auf der Webseite des Kreises unter www.kreis-bergstrasse.de/bekanntmachungen veröffentlicht und beinhaltet unter anderem die aktuelle Gebietsfestlegung der Sperrzone I (Pfufferzone), der Sperrzone II (infizierten Zone) und des erweiterten Kerngebietes sowie die Seuchenbekämpfungsmaßnahmen innerhalb dieser Restriktionszonen.
Das Kerngebiet betrifft weiterhin ganz oder teilweise die Kommunen Bensheim, Biblis, Teile der Gemeinde Birkenau, Bürstadt, Einhausen, Groß-Rohrheim, Teile der Stadt Heppenheim, Lautertal (Odenwald), Lampertheim, Lindenfels, Lorsch, Teile der Gemeinde Mörlenbach, Teile der Gemeinde Rimbach, Teile der Stadt Viernheim, Zwingenberg. Die Außengrenzen der Sperrzone II und die Sperrzone I bleiben unverändert bestehen.
Die aktuelle Freigabe einzelner Kacheln der Weißen Zone führt zur Erweiterung der Drückjagdfreigaben in der Sperrzone II einschließlich des Kerngebietes.
Weitere wesentliche Änderungen wurden nicht vorgenommen.




