Südhessen / Gräfenhausen BAB 5 (ots/Polizeipräsidium Südhessen) – Das Polizeipräsidium Südhessen beteiligte sich am Sonntagabend (3.2.2019) erneut bei der hessenweiten Kontrolle des gewerblichen Güterverkehrs. Auf der Tank- und Rastanlage Gräfenhausen-Ost lag der Fokus der Beamten, wie an den letzten Sonntagen zuvor, auf die Fahrtüchtigkeit der Fahrer. Darüber hinaus wurden die überprüften Lastwagen und dessen Ladung auf Mängel und Sicherheit überprüft, um schwerwiegende Unfälle zu verhindern.

In acht eingerichteten Kontrollboxen wurden von 20.30 Uhr bis 0.40 Uhr insgesamt 38 Fahrzeuge kontrolliert. In die Kontrollstelle fuhren überwiegend ausländische Fahrzeuge.

Wie wichtig die Kontrollen zur Steigerung der Verkehrssicherheit auf den Straßen, Reduzierung von alkohol- und drogenbeeinflussten Fahrzeugführern verursachten Verkehrsunfällen und die nachhaltige Förderung des verkehrsgerechten und risikobewussten Verhaltens der Verantwortlichen sind, zeigt das Ergebnis des polizeilichen Einsatzes in Südhessen. Von 38 kontrollierten Fahrzeugen und Fahrzeugführern wurden zehn Verstöße festgestellt und geahndet.

Für einen 38-jährigen Lenker aus Osteuropa endete die Fahrt gegen Mitternacht an der Kontrollstelle. Der durchgeführte Alkoholtest des Mannes im 40-Tonner zeigte einen alarmierenden Wert von 1,32 Promille an. Für die Strafanzeige und dem anschließenden Ermittlungsverfahren wurde zudem eine Blutentnahme angeordnet. Für die Weiterfahrt des Lastwagens muss über die Firma ein Ersatzfahrer bestellt werden. In der Gegenrichtung auf der Rastanlage Gräfenhausen-West konnte hingegen durch eine Streife der Polizeiautobahnstation Südhessen eine Trunkenheitsfahrt bei einem Sattelzug aus Spanien verhindert werden. Der durchgeführte Alkoholtest des pausierenden Fahrzeugführers ergab einen Wert von 1,68 Promille. Zur Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer wurde der Fahrzeugschlüssel des Sattelzuges vorerst von den kontrollierenden Beamten sichergestellt.

Ein ausländischer Fahrzeugführer, der in Deutschland lebt, war nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis, zusätzlich steckte er seine Fahrerkarte erst unmittelbar vor der Kontrolle in den digitalen Fahrtenschreiber.

Weiterhin wurden zwei Verstöße gegen das Sonntagsfahrverbot festgestellt, wobei gegen eine Firma ein Verfallsverfahren in Höhe von rund 1000 Euro eingeleitet wird. Wegen der verbotenen Leerfahrt mit seinem Sattelzug hat ein anderer Fahrer zur Verfahrenssicherung 150 Euro vor Ort bezahlt.

Weil die Ladung eines weiteren Sattelzuges nicht ausreichend gesichert war, musste ein anderer kontrollierter Fahrer dies vor Ort unverzüglich nachholen und darüber hinaus 90 Euro für die Sicherung des eingeleiteten Ermittlungsverfahrens entrichten.

Bei einem südeuropäischen Sattelzug wurde die Weiterfahrt untersagt, weil ein Schaden an einem Reifen festgestellt wurde. Nachdem der defekte Reifen vor Ort gewechselt wurde, konnte er seine Fahrt fortsetzen. Eine gerissene Bremsscheibe wurde bei einem weiteren Sattelzug festgestellt, der mit diesem Mangel nicht mehr weiterfahren durfte. Das Fahrzeug wird am Montag dem TÜV vorgestellt. Die Firma aus Osteuropa erwartet nun ein Verfallsverfahren in Höhe von etwa 2500 Euro.

In keinem vorschriftsmäßigem Zustand befand sich eine Sattelzugmaschine eines Unternehmers. Durch das Anbringen einer nicht zugelassenen Beleuchtung erwartet ihn eine Ordnungswidrigkeitsanzeige.