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Viernheim (ots/Polizeipräsidium Südhessen) – Zivilfahnder der Polizei in Südhessen haben am Mittwoch (30.9.26) gegen 13.30 Uhr auf der A659 einen Kleinlaster angehalten und kontrolliert. Bei einer Überprüfung im Polizeicomputer stellten die Ordnungshüter fest, dass der Laster eigentlich letztes Jahr schon beim TÜV hätte vorgeführt werden müssen. Dennoch befand sich auf dem hinteren Kennzeichen eine Plakette, auf der die nächste Untersuchung erst im Jahr 2027 angegeben war. Als die Ermittler sich die Fahrzeugpapiere ansahen, entdeckten sie darin einen Stempel, der eine gültige Hauptuntersuchung bescheinigen sollte.

Bei einer genaueren Überprüfung stellten die Kontrollierenden allerdings fest, dass es sich bei dem Stempel und auch dem Siegel offenbar um eine Fälschung handelte. Sie stellten daraufhin den Fahrzeugschein und die Kennzeichen sicher. Die Beamten leiteten gegen den Fahrer ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Urkundenfälschung ein.