Foto: Stadt Weinheim

Weinheim (Stadt Weinheim) –  Der so genannte „kleine Barbarasteg“, das Teilstück der Fahrrad- und Fußgängerbrücke über die Westtangente, ist derzeit nur für Fußgänger zugelassen. Mit einer Beschilderung werden die Fahrradfahrer darauf hingewiesen, auf diesen Metern abzusteigen und ihr Fahrrad zu schieben. Die Stadt nennt als Ursache Sicherheitsgründe. Bei einer routinemäßigen Brückenprüfung wurde festgestellt, dass die Höhe der seitlichen Geländer nicht mehr den aktuellen Vorschriften für eine Fahrradbrücke entspricht. Die vorgeschriebene Höhe beträgt mittlerweile 1.30 Meter; immer größere und immer schnellere Fahrräder sind die Ursache dieser Festsetzung. Mit der Ausweisung des rund 80 Meter langen Teilstücks nur für Fußgänger erfüllt die Stadt die rechtlichen Sicherheitsvorgaben.

Desweiteren wurden Poller gesetzt, um die Zufahrt für motorisierte Zweiräder, die ohnehin verboten sind, ganz auszuschließen. Denn für eine Fußgängerbrücke ist die Geländerhöhe ausreichend. Weitere Ergebnisse und möglicherweise erforderliche Maßnahmen werden nach dem Vorliegen und weiteren Erkenntnissen aus der Brückenprüfung besprochen, teilt die Stadtverwaltung mit.