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Bürstadt (ots/Polizeipräsidium Südhessen) – Ein 24-Jähriger muss sich nach einer Verkehrskontrolle am Donnerstag (25.9.25) wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz strafrechtlich verantworten. Gegen 15 Uhr war der Mann aus Bürstadt auf einer Zivilstreife auf der Bundesstraße 44 aufgefallen. An seinem Motorrad war kein Kennzeichen angebracht, weshalb eine Kontrolle folgte.

Im Rahmen der Überprüfung stellten die Polizisten fest, dass das Fahrzeug im August außer Betrieb gesetzt und auch keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. Darüber hinaus ist der 24 Jahre alte Fahrer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Die Beamten erstatteten Strafanzeige.