Viernheim (Stadt Viernheim) – Das Amt für Stadtentwicklung und Umweltplanung informiert, dass bis einschließlich 15. Oktober 2025 keine Bauberatung angeboten werden kann. Rückmeldungen auf informelle Anfragen können frühestens ab dem 20. Oktober erwartet werden. Hintergrund sind personelle Engpässe, die eine reguläre Beratung in diesem Zeitraum leider nicht zulassen.

 

Für Bürgerinnen und Bürger, die sich über geltende Bebauungspläne informieren möchten, steht jederzeit das BürgerGIS (öffentlich zugängliches, internetbasiertes Geoinformationssystem) des Kreises Bergstraße unter https://buergergis.kreis-bergstrasse.de online zur Verfügung. Dort können die relevanten Planunterlagen direkt eingesehen und auch heruntergeladen werden. Städtische Satzungen wie zum Beispiel die Stellplatzsatzung oder Vorgartensatzung sind auf der Homepage der Stadt Viernheim unter www.viernheim.de/rathaus-politik/veroeffentlichungen/satzungen zu finden.

 

Zu beachten ist außerdem, dass Bauakten grundsätzlich nur beim Kreis Bergstraße eingesehen werden können. Darüber hinaus stellt die Bauaufsicht des Kreises Bergstraße umfassende Informationen zum Baurecht unter www.kreis-bergstrasse.de/unser-buergerservice/bauen-und-wohnen/bauen-das-muss-man-wissen/ zur Verfügung. Weitere Kontaktaufnahme ist per E-Mail unter bauafsicht@kreis-bergstrasse.de oder telefonisch unter 06252 225 273 möglich. Es wird empfohlen, sich bei Fragen zu konkreten Genehmigungsverfahren direkt an die Bauaufsicht zu wenden.

 

Die Bürgerinnen und Bürger werden um Verständnis gebeten.