Das kommissarische Führungsteam der Musikschule: (v. l.) Susanne Wendel, Sabrina Eufinger und Holger Bläß
Foto: Stadt Viernheim

Viernheim (Stadt Viernheim) – Der nunmehr seit dem Jahr 2014 tätige Leiter der städtischen Musikschule Viernheim Rúnar Emilsson und der Magistrat der Stadt Viernheim haben das Arbeitsverhältnis einvernehmlich aufgelöst. „Bedauerlicherweise übersteigt die empfohlene Genesungszeit für mich meine eigenen Erwartungen, weswegen ich mich zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses entschlossen habe“, so Rúnar Emilsson. „Im Interesse meiner Gesundheit und meines Wohlbefindens habe ich mich schweren Herzens entschlossen, von meiner Position als Leiter der städtischen Musikschule zurückzutreten. Die Entscheidung ist mir nicht leichtgefallen, denn ich habe meine Zeit bei der Stadt Viernheim sehr genossen und sehr gerne meinen Beitrag zur musikpädagogischen Arbeit hier vor Ort geleistet.“ Auch Bürgermeister Matthias Baaß bedauert diese Entwicklung und dankt Emilsson für die geleistete Arbeit.

 

Die seit Dezember 2023 nötig gewordene geänderte Leitungsstruktur bei der städtischen Musikschule soll auch mindestens für das Jahr 2025 bestehen bleiben. Bürgermeister Matthias Baaß: „Ende vorletzten Jahres musste die stellvertretende Leitung des Amtes für Kultur, Bildung und Soziales, Frau Sabrina Eufinger, kurzfristig die kommissarische Verantwortlichkeit für die Musikschule mit übernehmen, was sehr gut geklappt hat.“ Pädagogische Unterstützung fand sie in einem kooperativ wirkenden Führungsteam zusammen mit Susanne Wendel, langjährige Lehrerin an der städtischen Musikschule und Holger Bläß, der sich speziell um die Jubiläumsveranstaltungen kümmerte. Hinzu kam organisatorische und verwaltungstechnische Unterstützung durch Christine Bläß, Christian Goebel und Leon Ringhof.

 

Hinsichtlich weiterer zunächst für das Jahr 2025 zu erwartenden tiefgreifende Änderungen scheint sich eine Übergangszeit anzukündigen. Das Bundessozialgericht hatte bekanntlich in seinem „Herrenberg-Urteil“ festgelegt, dass Honorarkräfte an Musikschulen nur noch in einem sehr engen Rahmen beschäftigt werden dürfen. So war davon auszugehen, dass die für mehr als 50 Prozent der Lehrkräfte bestehenden Honorarverträge in Festanstellungen umgewandelt werden müssen. Beschlüsse von Bundestag und Bundesrat gewähren dafür nun eine Übergangsfrist bis zum Jahresende 2026, so dass die weiteren Vorbereitungen in einer ausreichenden Zeitspanne organisiert werden können.