Neue Ehrungskriterien und neues Meldeverfahren – Meldungen bis 1. Dezember 2024 möglich

 

Am 9. Februar 2025 werden im Kinopolis wieder zahlreiche sportliche Erfolge geehrt (Archivbild Sportlerehrung 2024/TSV Amicitia, Abt. Triathlon)
Foto: Stadt Viernheim

Viernheim (Stadt Viernheim) – Die Stadt Viernheim ist stolz auf ihre erfolgreichen Sportlerinnen und Sportler. Aus diesem Grund werden wie jedes Jahr wieder alle Einzelsportlerinnen und -sportler sowie Mannschaften mit deren Trainerstab im Rahmen der Sportlerehrung für ihre herausragenden Leistungen im Jahr 2024 geehrt. Das Kultur- und Sportamt ruft daher alle Viernheimer Vereine auf, ihre erfolgreichen Sportler mit deren Trainern bis spätestens Sonntag, den 1. Dezember 2024 über das Online-Meldeformular auf der städtischen Homepage unter www.viernheim.de/sportlerehrungen zu melden.

 

Sollten im Dezember nach bereits verstrichenem Meldeschluss noch Erfolge gemäß der Ehrungskriterien errungen werden, können diese selbstverständlich bis zum 15. Januar 2025 nachgemeldet werden. Die Viernheimer Sportvereine wurden bereits per E-Mail über den Meldeschluss informiert, damit die erfolgreichen Sportler rechtzeitig gemeldet werden können.

 

Neue Ehrungskriterien und neues Meldeverfahren

Ab diesem Jahr gelten neue Ehrungskriterien, die der Sozial- und Kulturausschuss Ende 2023. beschlossen hat und die bei der bevorstehenden Sportlerehrung nun erstmals zum Tragen kommen. Neben kleineren Anpassungen, beispielsweise bei Platzierungen, berücksichtigen die neuen Ehrungskriterien auch neue Aspekte wie zum Beispiel das Thema Fairplay. Mit diesen Anpassungen soll die Veranstaltung für die Breite an Sportlern geöffnet werden und somit den Kreis der zu ehrenden Personen erweitern. Die neuen Ehrungskriterien können auf der Homepage unter www.viernheim.de/sportlerehrungen eingesehen werden.

 

Über diese Seite erfolgt auch die Meldung der Erfolge. Denn im Zuge der Anpassung der Ehrungskriterien wurde auch das Meldeverfahren angepasst. Die sportlichen Erfolge können seither nicht mehr erst am Jahresende, sondern über das gesamte Jahr hinweg über das

 

Online-Meldeformular auf der städtischen Homepage gemeldet werden. Mit dieser Anpassung möchte die Stadt Viernheim den Vereinen die Arbeit erleichtern und mühsame Recherchen über die Erfolge des abgelaufenen Jahres in der ohnehin stressigen Vorweihnachtszeit ersparen und eine sofortige und zeitunabhängige Meldung nach den erzielten Erfolgen ermöglichen.

 

Das für die Organisation der Ehrung zuständige Kultur- und Sportamt weist darauf hin, dass auch Sportler geehrt werden, die in Viernheim mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und ihre Erfolge für auswärtige Vereine erzielt haben. Dieser Personenkreis wird gebeten, die Erfolge ebenfalls über das entsprechende Meldeformular auf der städtischen Homepage zu melden.

 

Termin für die Sportlerehrung ist dann Sonntag, der 9. Februar 2025 im Kinopolis, bei dem die Sportler die Auszeichnung aus den Händen des Bürgermeisters und der Mitglieder des Sozial- und Kulturausschusses erhalten werden. Die zu ehrenden Personen werden rechtzeitig eine gesonderte Einladung erhalten.

 

Bei Rückfragen steht das Kultur- und Sportamt telefonisch unter 06204 – 988 345 zur Verfügung. Weitere Informationen sind zudem auf der Homepage unter www.viernheim.de/sportlerehrungen zu finden.