So bitte nicht: Hier sind weder alle Felder des Bewohnerparkausweises ersichtlich, noch der Parkschein lesbar.
Foto: Stadt Viernheim

Viernheim (Stadt Viernheim) – Leider kommt es in den vergangenen Wochen häufig vor, dass die Stadtpolizei im Rahmen der Überwachung des ruhenden Verkehrs Verwarnungen erteilen muss, weil die notwendigen Parkberechtigungen, wie zum Beispiel Bewohnerparkausweise, Ausnahmegenehmigungen, Parkscheine oder Parkscheiben nicht oder nicht ausreichend sichtbar im Pkw ausgelegt sind. Dieser Fall tritt vor allem dann ein, wenn nicht alle für die Stadtpolizei erforderlichen Informationen oder Felder auf der Parkberechtigung von außen durch die Scheibe lesbar sind.

 

Das Ordnungsamt macht darauf aufmerksam, dass nur Parkberechtigungen, welche ordnungsgemäß ausgelegt sind, im Rahmen der Kontrollen berücksichtigt werden können. Daher werden alle Verkehrsteilnehmenden gebeten darauf zu achten, dass die Berechtigungen gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe ausgelegt werden. Sollte dies nicht der Fall sein, müssen Verkehrsteilnehmende mit einem Verwarngeld rechnen.