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Viernheim (Stadt Viernheim) – Mit dem Ende der Ferien und dem Schulbeginn am kommenden Montag, 4. September 2023, werden wieder viele Schulkinder morgens und zur Mittagszeit auf Straßen, Bürgersteigen und an Bushaltestellen unterwegs sein. Gerade jüngere Kinder gehören zu den schwächsten Verkehrsteilnehmern und können Gefahren, Geschwindigkeiten und komplexe Verkehrssituationen noch nicht richtig einschätzen. Hinzu kommen die zahlreichen Erstklässler, die bisher wenig Erfahrungen im Straßenverkehr gemacht haben. Daher appelliert das Ordnungsamt der Stadt Viernheim an alle Autofahrenden, sich rücksichtsvoll, aufmerksam und mit Vorsicht durch den Straßenverkehr zu bewegen.

 

Gleichzeitig wird erneut darauf hingewiesen, dass Schulwege möglichst frei zu halten sind und beim Parken auf einem Gehweg eine Mindestbreite von einem Meter nicht unterschritten werden darf. Auch beim Parken in Kurvenbereichen sowie vor und nach Fußgängerüberwegen ist ein Abstand von fünf Metern einzuhalten. Jugendliche und erwachsene Fußgänger sollten den jüngsten Verkehrsteilnehmenden mit gutem Beispiel voran gehen und sich an jeder Ampel vorschriftsmäßig verhalten. Daher gilt: „Nur bei Grün – den Kindern ein Vorbild sein“.

 

Ein besonderer Hinweis geht an die Eltern, die ihre Kinder mit dem Auto zur Schule bringen. Denn immer wieder wird beobachtet, dass unmittelbar vor der Schule gehalten oder geparkt wird, damit die Kinder ein- und aussteigen können. Durch die herannahenden und haltenden Autos entstehen unübersichtliche Verkehrssituationen und die Gehwege und Schuleinfahrten werden für andere Schulkinder schwer passierbar.

 

Die Stadtpolizei wird deshalb im Bereich der Schulen wieder verstärkt Kontrollen durchführen und auf die Geschwindigkeiten sowie das Parkverhalten der Autofahrer achten.