Leserbrief von Klaus Niebler
Andere Nutzung eines Kirchenraumes
Bestattungskirche auch in Viernheim möglich?
Auferstehung: zerstörter oder unversehrter Leib?
Akzeptiert wird die Verbrennung seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil; das fand 1963 statt. Warum man sich früher dagegen aussprach war die Annahme, die Auferstehung des Fleisches bzw. des Leibes sei besser symbolisiert, wenn man den Leib vorher nicht zerstört und vernichtet, sondern ihn als Leichnam beisetzt.
Ende des 19. Jahrhunderts kam hinzu, dass gerade die Atheisten und Freireligiösen argumentiert haben: Wir lassen unseren Leib zerstören, damit eine Auferstehung unmöglich ist. – Die katholische Kirche hat sich auf diese eigentlich unsinnige Diskussion eingelassen. Heute wissen wir hoffentlich alle, dass theologisch gesehen die Auferstehung des Leibes oder des Fleisches nicht an irgendwelche Überreste gebunden ist. Vielmehr werden wir mit einem anderen, einem neuen, einem geistigen Leib auferstehen.
Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass die katholische Kirche seit 2005 wieder die Bestattung in Kirchen anbietet; das ist in sogenannten Begräbnis- oder Urnenkirchen möglich. Und da ist die Feuerbestattung sogar Voraussetzung.
Die nicht mehr benötigten Kirchenräume in Viernheim können als Bestattungskirche genutzt werden.
Diesen Vorschlag habe ich vor Jahren Herrn Pfarrer Givens gemacht!, als es absehbar war, dass zukünftig nicht alle Viernheimer Gotteshäuser für Eucharistiefeiern gebraucht werden.