1. Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle erhöht sich auf 557
 
Mannheim (Stadt Mannheim) – Dem Gesundheitsamt wurden bis heute Nachmittag, 30.07.2020, 16 Uhr, acht weitere Fälle einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion gemeldet. Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim auf insgesamt 557. Alle Fälle stehen in Zusammenhang mit schon ermittelten Fällen.
Darunter sind zwei Kinder, die aktuell positiv auf Corona getestet wurden. Beide Kinder waren als enge Kontaktpersonen von zuvor positiv auf das Virus getesteten Familienangehörigen durch das Gesundheitsamt zum Abstrich geschickt worden. Da die beiden Kinder Anfang der Woche noch eine Grundschule besucht hatten, wurde für alle Schüler*innen der entsprechenden Klassen sowie deren Lehrende eine 14-tägige häusliche Isolation ab dem letzten Kontakttag angeordnet. Für alle anderen Schüler*innen und Beschäftigten, die keinen engen Kontakt zu den Kindern hatten, gilt kein erhöhtes Infektionsrisiko.
 
Die Eltern wurden bereits informiert. Das Gesundheitsamt und die Schulleitung stehen in engem Austausch.
Drei weitere Fälle sind Kontaktpersonnen zu einem Reisenden aus Bulgarien.
Das Gesundheitsamt ermittelt grundsätzlich die weiteren Kontaktpersonen aller nachgewiesen Infizierten, insbesondere im Bereich der sogenannten vulnerablen Gruppen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne. Diese werden auch ohne Symptome auf das Virus getestet. Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen. Die weit überwiegende Zahl aller in Mannheim bislang nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben.
Bislang sind in Mannheim 516 Personen genesen, die häusliche Quarantäne wurde bei ihnen aufgehoben. Damit gibt es in Mannheim noch 28 akute Fälle.
 
2. Videobotschaft von Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz zum Ferienbeginn
 
Zum Beginn der Sommerferien in Baden-Württemberg wendet sich Mannnheims Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz an die Bürgerinnen und Bürger.
 
https://www.mannheim.de/de/nachrichten/videobotschaft-von-oberbuergermeister-dr-peter-kurz-zum-ferienbeginn
 
3. Besucherandrang an Mannheimer Seen: Intensive Kontrollen und Appell an Vernunft
 
Sommerliche Temperaturen, Ferienbeginn und Corona-bedingt teils geschlossene oder eingeschränkte Freibäder im Umland: Da die öffentlichen Seen in Rheinau und Vogelstang aktuell viele Sonnenhungrige anziehen, appelliert die Stadt Mannheim erneut an die Besucherinnen und Besucher der Seen, die anhaltende Infektionslage aufgrund von Covid-19 nicht zu vergessen und die geltenden Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.
 
So ist das Baden an öffentlichen Badeseen daher weiterhin grundsätzlich erlaubt – unter Einhaltung der entsprechenden Regeln:
Laut Corona-Verordnung des Landes dürfen sich maximal 20 Personen im öffentlichen Raum treffen, ohne zwingend untereinander jeweils den Abstand von 1,5 Metern einhalten zu müssen. Mehr Personen dürfen weiterhin zusammenkommen, wenn es sich bei den teilnehmenden Personen ausschließlich um direkte Verwandte (Großeltern, Eltern, Kinder, Enkel) sowie Geschwister mit Nachkommen handelt oder die Personen dem eigenen Haushalt angehören. Ebenso ausgenommen sind die Lebenspartnerinnen und Lebenspartner der genannten Personen. Wo immer möglich, ist zu anderen Personengruppen ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
 
Stadt und Polizei werden, wie bereits am vergangenen Wochenende, auch in den kommenden Tagen am Vogelstangsee und Rheinauer See Schwerpunktkontrollen durchführen und die Einhaltung der Corona-Regelungen überprüfen.
Zudem wird der Fachbereich Sicherheit und Ordnung am Wochenende auch am Mannheimer Strandbad den ruhenden Verkehr kontrollieren. Innerhalb des Strandbades weisen die dortigen Mitarbeiter Besucherinnen und Besucher bei Nichteinhalten der Corona-Regelungen darauf hin, dass diese auch innerhalb des Strandbad-Geländes gelten, genauso wie die bekannten Hausregeln des Strandbades. Hierzu zählt u.a. das generelle Badeverbot im Rhein, aber auch das Grillverbot. Grillen ist im Strandbad grundsätzlich nur noch in der ausgewiesenen Grillzone erlaubt.